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Fitnessstudio verweigert vorruebergehende Vertragsstillegung wegen Unfall


18.08.2011 10:11 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von




Ich hatte einen Verkehrsunfall und legte in meinem Fitnessstudio ein aerztliches Attest vor, dass ich vorraussichtlich 4 Wochen nicht am Training teilnehmen kann - aus medizinischen Gruenden. Ich habe eine HWS Verletzung, starke Rueckenschmerzen etc. Ein Training ist ausgeschlossen.

Das Fitnessstudio antwortete:
"leider muessen wir Ihnen mitteilen, dass ein Stillegen des Vertrages bei uns nicht moeglich ist. Sollte es Ihnen fuer einen bestimmten Zeitraum nicht moeglich sein, den Club zu benutzen, sind Sie jederzeit berechtigt, den Vertrag auf eine andere Person zu uebertragen"

Ich halte das rechtlich nicht fuer zulaessig. Gibt es hierfuer eine Rechtsgrundlage, die ich vorlegen kann?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema:
Fitnessstudio verweigert
Antwort vom
18.08.2011 | 11:29
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Das Landgericht München I ( Az. 34 S 2175/05) hat entschieden, dass während der entsprechend nachgewiesenen Erkrankung keine Monatsbeiträge zu leisten sind, da den Kunden kein rechtlich vorwerfbares Verschulden treffe und es daher nicht sachgerecht ist, ihm eine Zahlungspflicht aufzuerlegen.

Grundsätzlich sind zwar in diesem Bereich viele Fragen aufgrund einer Unzahl an unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen umstritten; die genannte Entscheidung ist aber insbesondere aufgrund ihres Wohnortes gewichtig, so dass ich Ihnen empfehle, mit dieser Entscheidung gegenüber ihrem Fitnessstudio zu argumentieren.

Eine außerordentliche Kündigung wird hingegen lediglich bei dauerhafter Erkrankung möglich sein.

Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen