Fitnessstudio- ausserordentliche Kündigung wegen Krankheit
Guten Tag!
Meinem Fitnessstudio in Hamburg habe ich krankheitsbedingt am 24.6. unter Beifügung eines ärztlichen Attests gekündigt. Das Studio erkannte das Attest, das rückwirkend zum Mai 06 erstellt wurde nicht an, da es keine genauen Angaben über den Befund enthielt. Somit habe ich meinen Arzt (Fachgebiet Sportmedizin, betreut u.a. Klitschko-Brüder etc.) von seiner Schweigepflicht entbunden und das nun spezifizierte Attest (Arthrose) erneut dem Studio vorgelegt. Daraufhin antwortete das Studio, dass ich doch trotz Krankheit weiterhin, wenn auch nur in anderen Teilbereichen, in dem Studio weiter trainieren könne, was ich als Frechheit empfand, da sich dort jemand erdreistet, seine vergleichsweise minder qualifizierte Kompetenz über die meines Spezialisten zu erheben.
Man wollte, dass ich mich mit deren Trainer und Physiotherapeuten ins Gespräch begebe, da diese "...mit Erkrankungen dieser Art Erfahrung haben und gern einen auf Sie und Ihre gesundheitlichen Bedingungen abgestimmten Trainingsplan erarbeiten", was natürlich nicht in Frage kommt für mich, da ich mich ja bereits in den besten Händen sportmedizinischer Betreuung befand. Ich glaube immer noch daran, dass ein qualifiziertes Attest ("Herr H. darf bis auf weiteres an keinen sportlichen Aktivitäten teilnehmen") konstitutive Wirkung hat - mit Recht?
Lange Rede kurzer Sinn. Die Briefe gingen hin und her, jede Partei blieb bei seiner Meinung. Heute erhielt ich nun von einem beauftragten Inkassounternehmen die Gesamtforderung iHv 477 € (Hauptforderung 406), die binnen 3 Tagen zu zahlen sei.
Meine Fragen: 1.Kann ich mich wehren? 1a. Wenn ja wie und worauf kann ich mich berufen? 1aa. Kann ich im Erfolgsfalle ggfs anfallende Rechtsanwaltskosten an das Studio weiterbelasten?
1b. Wenn nein, muss ich alles jetzt sofort zahlen?
1c. Gibt es in dem o.g Lebenssachverhalt Anhaltspunkte dafür, das Studio verklagen zu können zB wegen Missbrauch der Fürsorgepflicht oä (durch Gefährdung der Gesundung eines Mitglieds bei gleichzeitigem Wahrnehmen eigener finanzieller Interessen)
Ich freue mich über eine schnelle und kompetente Antwort!
mfG
J.H.
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