364.737
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
205 Besucher | 2 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Fitnessstudio- ausserordentliche Kündigung ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Fitnessstudio- ausserordentliche Kündigung ...

Fitnessstudio- ausserordentliche Kündigung wegen Krankheit


24.10.2006 18:27 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels




Guten Tag!

Meinem Fitnessstudio in Hamburg habe ich krankheitsbedingt am 24.6. unter Beifügung eines ärztlichen Attests gekündigt. Das Studio erkannte das Attest, das rückwirkend zum Mai 06 erstellt wurde nicht an, da es keine genauen Angaben über den Befund enthielt. Somit habe ich meinen Arzt (Fachgebiet Sportmedizin, betreut u.a. Klitschko-Brüder etc.) von seiner Schweigepflicht entbunden und das nun spezifizierte Attest (Arthrose) erneut dem Studio vorgelegt. Daraufhin antwortete das Studio, dass ich doch trotz Krankheit weiterhin, wenn auch nur in anderen Teilbereichen, in dem Studio weiter trainieren könne, was ich als Frechheit empfand, da sich dort jemand erdreistet, seine vergleichsweise minder qualifizierte Kompetenz über die meines Spezialisten zu erheben.
Man wollte, dass ich mich mit deren Trainer und Physiotherapeuten ins Gespräch begebe, da diese "...mit Erkrankungen dieser Art Erfahrung haben und gern einen auf Sie und Ihre gesundheitlichen Bedingungen abgestimmten Trainingsplan erarbeiten", was natürlich nicht in Frage kommt für mich, da ich mich ja bereits in den besten Händen sportmedizinischer Betreuung befand. Ich glaube immer noch daran, dass ein qualifiziertes Attest ("Herr H. darf bis auf weiteres an keinen sportlichen Aktivitäten teilnehmen") konstitutive Wirkung hat - mit Recht?

Lange Rede kurzer Sinn. Die Briefe gingen hin und her, jede Partei blieb bei seiner Meinung. Heute erhielt ich nun von einem beauftragten Inkassounternehmen die Gesamtforderung iHv 477 € (Hauptforderung 406), die binnen 3 Tagen zu zahlen sei.

Meine Fragen: 1.Kann ich mich wehren? 1a. Wenn ja wie und worauf kann ich mich berufen? 1aa. Kann ich im Erfolgsfalle ggfs anfallende Rechtsanwaltskosten an das Studio weiterbelasten?
1b. Wenn nein, muss ich alles jetzt sofort zahlen?
1c. Gibt es in dem o.g Lebenssachverhalt Anhaltspunkte dafür, das Studio verklagen zu können zB wegen Missbrauch der Fürsorgepflicht oä (durch Gefährdung der Gesundung eines Mitglieds bei gleichzeitigem Wahrnehmen eigener finanzieller Interessen)

Ich freue mich über eine schnelle und kompetente Antwort!

mfG
J.H.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Ausserordentliche Krankheit
24.10.2006 | 23:07

Antwort

von

Rechtsanwalt Stephan Bartels
152 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, die nach dem Abschluss der Mitgliedschaft in dem Fitness-Studio erstmals aufgetreten ist, von einem Facharzt den ausdrücklichen Rat erhalten, dass Sie keinen Sport mehr treiben dürfen, ist dies ein Grund, der Sie zu einer außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt.

Der Hinweis des Sportstudios auf deren eigene Ärzte/Sporttherapeuten geht ins Leere. Sie dürfen von dem Sportstudio nicht darauf verwiesen werden Kurse zu besuchen, oder Übungen zu machen, an denen Sie kein Interesse haben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Arzt (Facharzt) Ihres Vertrauens ausdrücklich jegliche sportliche Betätigung untersagt hat.

Sollte das Sportstudio auf der Durchsetzung seiner Forderung beharren, wird letztendlich ein Gericht über die Frage der Kündigung entscheiden müssen. Bei Vorlage des von Ihnen erwähnten Gutachtens in diesem Verfahren ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Ihre außerordentliche Kündigung gerichtlich bestätigt und die Klage des Sportstudios abgewiesen würde. In diesem Fall müsste die Gegenseite auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernehmen.

Für die von Ihnen angedachte Klage gegen das Sportstudio sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Es geht hier schlicht um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Da das Sportstudio meint im Recht zu sein und etwas von Ihnen möchte (das Geld) ist es Sache des Studios, Sie zu verklagen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte. Gern stehe ich für eine weitere Beratung und ggf. die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg


Stephan Bartels
Rechtsanwalt
Koopstraße 20
20144 Hamburg

Tel.: 040/480678-0
Email: mail@rechtsanwalt-bartels.de

www.rechtsanwalt-bartels.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Hamburg

152 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht