Fitnessstudio - Kündigung Vertrag
03.04.2012 10:01 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Guten Morgen,
ich habe am 15.03.2012 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen und diesen per Mail schriftlich widerrufen bzw. gekündigt, bin also gar nicht erst angetreten.
Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, aber bei Vertragsunterzeichnung wurden keine AGB's vorgelegt oder darauf hingewiesen.
Heute erhalte ich ein Schreiben das ein Widerruf nicht möglich sei, da es sich nicht um ein sogenanntes Haustürgeschäft handele und ich nun ein Jahr an den Vertrag gebunden bin.
Mein Mann und ich haben gleichzeitig den Vertrag unterschrieben, aber aufgrund unseres Sohnes kann nur einer von uns die sportlichen Aktivitäten wahrnehmen.
Vielleicht könnten Sie die Gesetzeslage kurz für mich aufklären.
Vielen Dank.
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