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Fitnessstudio - Kündigung Vertrag


03.04.2012 10:01 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 1 Stunde

Guten Morgen,

ich habe am 15.03.2012 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen und diesen per Mail schriftlich widerrufen bzw. gekündigt, bin also gar nicht erst angetreten.

Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, aber bei Vertragsunterzeichnung wurden keine AGB's vorgelegt oder darauf hingewiesen.

Heute erhalte ich ein Schreiben das ein Widerruf nicht möglich sei, da es sich nicht um ein sogenanntes Haustürgeschäft handele und ich nun ein Jahr an den Vertrag gebunden bin.

Mein Mann und ich haben gleichzeitig den Vertrag unterschrieben, aber aufgrund unseres Sohnes kann nur einer von uns die sportlichen Aktivitäten wahrnehmen.

Vielleicht könnten Sie die Gesetzeslage kurz für mich aufklären.

Vielen Dank.
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Kündigung Vertrag Fitnessstudio
03.04.2012 | 10:28

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
232 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltesgerne wie folgt beantworten möchte.

In der Tat, haben Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.

Sie haben ein Widerrufsrecht nur, wenn es sich um ein Fernabsatz-, ein Verbraucherkredit- oder Haustürgeschäft handelt, was vorliegend nicht der Fall ist.

AGB´s müssen nicht Vertragsgegenstand werden, wenn der Betreiber keine vorhält.

Auch spielt es keine Rolle, dass Sie wegen Ihres Sohnes nicht gleichzeitig trainieren können.

Dies sind Umstände, die ausschließlich aus Ihrer Risikosphäre stammen.

Sie können allenfalls versuchen, mit dem Studiobetreiber zu verhandeln, ob man einen von Ihnen beiden aus dem Vertrag entlässt.

Da Sie aber eine Kündigungserklärung gesendet haben, könnte eine wirksame Kündigung zum nächst möglichen Zeiptunkt in betracht kommen, wenn der Vertrag nicht zwingend eine bestimmte Form vorgeschrieben hat.

Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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