Frage geschrieben am 08.03.2010 13:04:33
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Fitness-Vertrag
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1296Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Im letzten Jahr hat meine volljährige Tochter einen Vertrag für sich selbst und für ihren damals noch minderjährigen inzwischen Ex-Freund bei einer sehr bekannten Fitness-Gruppe abgeschlossen und unterzeichnet.
Mittlerweile ist dieser Ex-Freund volljährig und könnte seine monatliche Gebühr bzw. Anforderung des Inkasso-Büros (haben noch nie das Fitness-Studio betreten, weil sie innerhalb der Einmonatsfrist gekündigt haben, aber diese Kündigung nicht anerkannt wurde und mit falschen Versprechungen und einem komplett unaussagekräftigen Vertrag junge Leute auf Ohr gelegt) selbst tragen, aber da er nicht auf die Schreiben des Inkasso-Büros reagiert trat das Inkaso-Büro nunmehr an meine Tochter heran und diese soll bis zum 15.03.2010 die volle Forderung begleichen, obwohl sie schon selbst für ihren Vertrag einsteht und monatlich abzahlt, da sie seit einiger Zeit arbeitssuchend und finanziell nicht gut dabei ist.
Das Inkasso-Büro teilt nunmehr in dem letzten Schreiben mit, dass meine Tochter diesen Vertrag nicht als gsetzliche Vertreterin abgeschlossen hat. Meine Tochter hätte disen Vertrag als Vertragspartner unterzeichnet und der Vertrag wäre demnach rechtskräftig. Wen meine Tochter als Nutzer hat eintragen lassen, ist für das Vertragsverhältnis nicht relevant.
Ist das so?
Meine Tochter hat bereits für sich selbst auch schon eine Arbeitslosenbescheinigung vorgelegt, aber auf Biegen und Brechen verlangt das Inkasso-Büro die monatliche Zahlung.
Was können wir noch tun und wie sollen wir uns verhalten?
Die Zeit drängt und bei uns liegen die Nerven blank.
Einstweilen erst einmal vorab vielen Dank!!!
Antwort geschrieben am 08.03.2010 13:33:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Inkasso hat zumindest soweit recht, dass Ihre Tochter nicht als gesetzliche Vertreterin für den damals minderjährigen Freund gehandelt hat. Als gesetzliche Vertreter kommen in erster Linie die Eltern und dann Vormund, Betreuer etc. in Betracht.
Wenn Ihre Tochter also 2 Verträge abgeschlossen hat, einen für sich und einen für den Freund, dann muss sie grundsätzlich auch beide Verträge bedienen und daher also auch zahlen.
Inwieweit hier die bereits ausgesprochene Kündigung nicht akzeptiert wurde und ob die Verträge überhaupt wirksam sind, kann leider ohne Einsichtnahme in die Verträge nicht abschließend beurteilt werden.
Leider ist auch die Arbeitslosigkeit kein Grund, die Zahlung zu verweigern. Man kann im Rahmen dessen nur versuchen, eine Stundung und spätere Ratenzahlung zu vereinbaren.
Einen Ansatzpunkt, aus den Verträgen herauszukommen, kann man daran sehen, dass das Fitnessstudio die Situation ggf. bewusst ausgenutzt hat. Es muss offensichtlich gewesen sein, dass ein junger Mensch nicht 2 Verträge gleichzeitig abschließen kann, ohne dass finanzielle Schwierigkeiten vorprogrammiert wären.
Sie sollten die Verträge also gegenüber dem Inkasso anfechten und hilfsweise fristlos kündigen und sich auf das zuvor Gesagte beziehen.
Lenkt man dann immer noch nicht ein, kann es sich empfehlen, die Verträge einem Anwalt zur Prüfung zu geben. Ggf. kann man so noch ein Schlupfloch finden. Gern stehe ich Ihnen dann auch zur Seite. Soweit Ihre Tochter Arbeitslosengeld bezieht, kann man für dieses Vorgehen staatliche Beratungshilfe beantragen, sodass keine weiteren Kosten für die Tochter entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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