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Frage geschrieben am 27.10.2011 11:12:05

Firmenwechsel

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 412
Sehr geehrter Anwalt,
ich habe folgende Fragen. Ich bin Nicht-EU Bürger.
Habe einen Studiumabschluss in Biophysik (Diplom, Ausland, nicht EU Land). Und einen deutschen Abschluss BWL auch auf Diplom. 1 Jahr nach dem Studiumabschluss verläuft bereits in zwei Wochen ab. Ich bin bei einer Firma seit 8 Monaten beschäftigt. Weitere berufliche Tätigkeiten außer Praktika kann ich nicht nachweisen. Mein Aufenthaltstitel besagt, dass ich nur bei "V" Firma in Frankfurt arbeiten darf.
Meinen Wissens nach für ausländischen Absolvent in erstem Jahr nach Abschluss keine Vorrangsprüfung (Deutsche Angehörige, EU-Land) besteht.
1.Wie bereits geschrieben ich bin bei einer Firma tätig, aber aus einigen besonderen beruflichen Gründen möchte ich zur eine andere Firma kurzfristig wechseln. Wie sieht jetzt für mich mit Firmenwechsel aus (mit Vorrangprüfung oder nicht)?
2.Kann ich im schlimmsten Fall bei einer Firma kündigen, Vetrag zur Ausländebehörde anreichen und dann es wird mir aufgrund Vorrangsprüfung abgesagt (deutsche, EU-Bürger)? Die beide Arbeitstellen: Gehalt, Qualifikation sind sehr vergleichbar.
3.Ggbf. wie lange muss ich bei einer Firma arbeiten (Steuer, Sozialabgaben) zahlen, damit ich mehr Freiheit für Stellenwechsel habe bzw. muss nicht auf Zusage oder Absage der Agentur für Arbeit warten bz. nur Arbeitsvertrag entscheidend wird? Danke.


Antwort geschrieben am 27.10.2011 12:57:47
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider aufgrund Systemprobleme kann ich die Antwort nicht veroeffentlichen.
Ich werde Ihnen diese per Email zukommen lassen


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.10.2011 13:50:58

Hallo sehr geehrter Herr Grüneberg,

ich habe leider gar keine Antwort per Email erhalten,nur Bestätigung, dass die Frage eingegangen ist, und Link auf mein Thema.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.10.2011 14:22:51

Wurde versandt.
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