Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Firmenwagen.
Guten Tag,
Der Geschäftsführer einer GmbH, an der er auch beteiligt ist (deutlich unter 30%), möchte sich einen Firmenwagen zulegen.
Da die GmbH aber an seinem Wohnort gemeldet ist (0 KM Fahrtweg) und sonst auch kaum geschäftliche Fahrten anfallen, könnte man von einer 95-98%igen privaten Nutzung sprechen. Es gäbe Fahrten zur Bank, Post und evtl. ein bis zwei Langstreckenfahrten zu Geschäftspartnern.
Reicht es aus, wenn der GF das Auto pauschal mit der 1% Regel versteuert?
Falls ja, dürfen Benzinkosten normal wie beim gewerblich genutzten PKW über die Firma laufen.
Falls nein, bei wie viel % sollte die gewerbliche Nutzung mind. liegen?
Antwort geschrieben am 18.11.2011 19:30:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Seit dem 1. Januar 2006 kann die 1-Prozent-Methode von (Personen-)Unternehmern nur noch wahlweise für Dienstfahrzeuge angewendet werden, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Geschäftsführer einer GmbH gelten steuerrechtlich als Arbeitnehmer mit der Konsequenz, dass für sie auch bei einer betrieblichen Nutzung des Dienstfahrzeuges von unter 50 Prozent die wahlweise Möglichkeit der 1-Prozent-Regelung unverändert besteht.Da auch GmbH-Geschäftsführer steuerrechtlich als Arbeitnehmer gelten, sind auch sie von der Neuregelung nicht betroffen. Das heißt, sie dürfen von der 1-Prozent-Regelung unabhängig davon Gebrauch machen, ob das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Wird das Fahrzeug allerdings weniger als 10 % genutzt, ist dem Privatvermögen zuzuordnen und die betrieblichen Fahrten sind zb mit der Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer abzurechnen. Die gewerbliche Nutzung sollte also jedenfalls über 10 % liegen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.11.2011 19:34:51
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Frage ob die Benzinkosten dann von der Firma getragen werden können, ist bei einer gewerblichen Nutzung von >= 10% dann auch mit ja zu beantworten oder?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Frage ob die Benzinkosten dann von der Firma getragen werden können, ist bei einer gewerblichen Nutzung von >= 10% dann auch mit ja zu beantworten oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.11.2011 10:38:07
Die gesamten Kosten des Kfz sind als Betriebsausgaben absetzbar, also auch die Benzinkosten, wenn Sie das Kfz mehr als 10 % bis 50 % nutzen und das Kfz als "gewillkürtes" Betriebsvermögen behandeln. Anschließend werden die auf den privaten Fahrten entfallenden Aufwendungen als Nutzungsentnahme wieder hinzugerechnet. Der private Nutzungsanteil darf nicht nach der 1 % Methode bzw. Regelung bewertet werden, sondern ist als Entnahme mit den auf den privaten Anteil entfallenden Selbstkosten zu bewerten.
Die gesamten Kosten des Kfz sind als Betriebsausgaben absetzbar, also auch die Benzinkosten, wenn Sie das Kfz mehr als 10 % bis 50 % nutzen und das Kfz als "gewillkürtes" Betriebsvermögen behandeln. Anschließend werden die auf den privaten Fahrten entfallenden Aufwendungen als Nutzungsentnahme wieder hinzugerechnet. Der private Nutzungsanteil darf nicht nach der 1 % Methode bzw. Regelung bewertet werden, sondern ist als Entnahme mit den auf den privaten Anteil entfallenden Selbstkosten zu bewerten.
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