Firmensitz Ausland Versand aus Deutschland
15.03.2007 16:16 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte(er) Rechsanwalt/Rechtanwältin,
Folgender Sachverhalt:
Verkauf von Elektronikartikeln(Unterhaltungselektronik-(keine Markenprodukte) aus dem Ausland(Sinagpur) über einen Onlineshop. Verkauf soll an Privatkunden in Deutschland/Europa erfolgen. Rechnungssteller und Verkäufer ist meine registrierte Firma in Singapur.
Die Ware wird von der Firma in Singapur palettenweise nach Deutschland eingeführt.
Sie wird nach folgenden Incoterms eingeführt -DDP(bedeutet Lieferant(Firma in Singapur) übernimmt alle Kosten und Gefahren)dass heißt die Ware wird ordnungsgemäß in Deutschland verzollt und es wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die kompletten Kosten für die Einfuhr, also Versand, Gebühren, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden von der Spedition(die die Einfuhabwicklung in Deutschland übernimmt) der Firma in Singapur in Rechnung gestellt.
Die Ware wird bei einem Versandlogistiker in Deutschland eingelagert. Wenn ein Artikel verkauft wird teilen wir dem Versandlogistiker mit dass Kunde XY die Ware bezahlt hat und der Artikel XZ nun an diesen versendet werden kann. Der Logistiker verlangt für diesen Service eine Pauschale pro Paket, die Portogebühren, Verpackung und Handling beinhaltet. Diese Kosten werden der Firma in Singapur in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung erfolgt nur per Vorauskasse-Kunde/Käufer überweist den Kaufbetrag auf ein deutsches Bankkonto, dass auf meine Firma in Singapur registriert ist. Von dieser deutschen Bank werden die Beträge wiederrum regelmäßig online auf ein Geschäftskonto in Singapur transferiert.
Ich beabsichtige keine Niederlassung in D zu gründen, auch keine unselbständige Betriebsstätte.
Eventuell aber eine Kontaktadresse, die auch im Hause des Logistikunternehmens wäre. An diese Adresse kann der Kunde die Ware senden falls ein Defekt vorliegt. Auch diese Serviceleistung rechnet der deutsche Versandlogistiker mit der Firma in Singapur ab.
Alle Einkünfte werden ordnungsgemäß in Singapur versteuert.
Meine Fragen:
- Ist so eine Konstellation möglich? Wenn nein, wo liegt die Problematik?
- besteht überhaupt eine Steuerplicht in Deutschland, da ja der Firmensitz und der Rechnungssteller in Singapur ansässig ist?
- spielt die Versandabwicklung/die Lagerung bei einem deutschem Versandlogistiker oder die Bezahlung der Ware über ein deutsches Bankkonto eine Rolle?
Bitte auch Hinweise, falls ich bei der Thematik etwas vergessen habe.
Mit freundlichen Grüßen
A.Nagel
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Eingrenzung vom Fragesteller
15.03.2007 | 16:24








