ich möchte wissen, ob ich durch meine bestehenden Schulden ggü. Versicherungen u. Finanzamt in einer künftigen Ehe auch meine Ehefrau damit finanziell belaste:
Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer und habe noch Schulden bei meiner Krankenversicherung. Zusätzlich muss ich noch die Einkommenssteuererklärung für 2009 abgeben und hierbei sicher noch einiges nachzahlen ans Finanzamt. Beides finanzielle Belastungen, die in 2011 evtl. auch in Form einer Vollstreckung auf mich zukommen.
Nun heirate ich im Januar 2011 meine Freundin.
Meine Fragen:
1. Haftet für die Steuerschulden meines Einzelunternehmens aus den Einkommensjahren 2009, 2010 das seit 2011 verheiratete Ehepaar mit seinem gesamten Vermögen, oder werde nur ich - als Schuldner - belangt?
2. Die gleiche Frage für für meine Schulden ggü. meiner Krankenversicherung: Wer haftet für meine Schulden ggü. der Versicherung im Ehejahr 2011? Nur ich mit meinem Vermögen, oder das künftige Ehepaar?
Herzlichen Dank!
Antwort geschrieben am 15.12.2010 12:19:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung:
Ehegatten haften nicht für fremde Schulden, vor allem nicht für in der Vergangenheit entstandene. Solange Ihre Frau nicht selbst für Schulden haftet beispielsweise durch Bürgschaft oder ähnliches kann sie nicht für Ihre Schulden in Anspruch genommen werden, auch nicht für alte Steuerschulden.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
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