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Hallo,
ich möchte den Namen meiner Firma als Marke schützen lassen.
Vorneweg, es ist ein deutscher Name.
Ich habe in den Registern des Patentamtes nichts darüber gefunden.
Es gibt ein Buch was so heißt, aber selbst das ist wohl nicht geschützt.
Ich frage mich, ob ich die Anmeldung riskieren kann, oder aufwendig einen Anwalt beauftragen soll.
Des Weiteren möchte ich Rucksäcke produzieren lassen und meinen Firmennamen als Rucksackmarke veröffentlichen.
Also, Rucksack mit Lable "XY-Firmenname" versehen, oder
noch deutlicher gesagt :
"Sie ersteigern hier einen Rucksack von XY-Firma."
Frage hierzu: Ist das überhaupt möglich? Muss hierfür Markenanmeldung vorliegen und muss ich für das jedes Produkt neu anmelden.
Denn es kann ja sein, dass ich noch andere Produkte mit meinem eigenen Firmennamen beklebt verkaufen will.
Herzliche Grüße
Antwort geschrieben am 18.08.2010 10:16:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Norman Dauskardt
Flensburger Straße 11/13, 10557 Berlin, Tel: 030 36 41 41 90, Fax: 030 36 41 41 999
Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 22
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für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie eine Markenanmeldung natürlich auch ohne Rechtsanwalt selbst vornehmen. Allerdings kann ich Ihnen dazu nur bedingt raten.
Einerseits muss ein Markenname verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um als Marke eingetragen werden zu können. So muss er z.B. unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig sein. Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn die Marke als betrieblicher Herkunftshinweis dienen kann und nicht aus rein beschreibenden Angaben besteht. Liegt keine Unterscheidungskraft vor, weist das Markenamt die Eintragung zurück.
Die Unterscheidungskraft und weitere mögliche Schutzhindernisse können von einem spezialisierten Rechtsanwalt vor der Markenanmeldung geprüft werden.
Weiterhin ist für die Reichweite des Markenschutzes eine möglichst umfassende und genaue Angabe der Waren und Dienstleistungen, die unter der Marke angeboten werden sollen erforderlich, weil diese den Schutzumfang festlegen und gleichzeitig begrenzen. Auch hier kann ein spezialisierter Rechtsanwalt eine auf Ihre Unternehmensidee genau passende Auswahl treffen.
Nicht zuletzt gilt es zu prüfen, ob möglicherweise ähnliche geschützte Zeichen Dritter bestehen. Die Gefahr von Zeichenverletzungen gilt leider nicht nur für identische Zeichen, sondern unter Umständen auch für ähnliche Zeichen. Hier sollte eine umfassende Recherche nach ähnlichen Zeichen (z.B. über das Markenregister des DPMA, des Europäischen Markenamtes HABM und das Internet im Allgemeinen) vorgenommen werden, um Rechtsverletzungen auszuschließen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Wenn Ihre Marke für Textilien und im Speziellen Rucksäcke eingetragen wird, so können Sie verschiedene Modelle unter dem Markennamen anbieten und besitzen dafür auch den Markenschutz.
Wenn Sie bereits jetzt wissen, welche weiteren Produkte Sie unter Ihrem Markenmanen zukünftig außerdem anbieten wollen, sollte die Markenanmeldung auch schon für diese Produkte erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Markenanmeldung und unseren Dienstleistungen dazu, finden Sie hier: http://www.abd-partner.de/dienstleistungen/markenanmeldung-und-verteidigung.html
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparent zu gestalten.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.08.2010 10:31:16
Kann ich Sie per Email kontaktieren und eine Proeisprognose für Ihre Hilfe zu meinem Anliegen bekommen
MFG
Kann ich Sie per Email kontaktieren und eine Proeisprognose für Ihre Hilfe zu meinem Anliegen bekommen
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Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.08.2010 10:31:12
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern können Sie mich unverbindlich (und kostenfrei) per Email kontaktieren:
Meine E-Mail-Adresse lautet: kontakt@abd-partner.de
Ich freue mich auf Ihre Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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