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Frage geschrieben am 13.12.2009 08:19:23

Firmenname

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 940
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
mein Partner und ich coachen Menschen damit sie schneller und leichter ihre gesteckten Ziele erreichen. Wir geben in ganz Deutschland Seminare zu dem Thema.
Da wir uns die nächsten Jahre weiterentwickeln und vergrößern wollen möchten wir uns Deutsches-Institut-für-Veränderung nenne.
Hierzu meine Frage: Ist rechtlich erlaubt Das Wort deutsch oder Institut in seinem Firmennamen zu verwenden? Ist das Wort deutsch oder Institut geschützt? Wenn es nicht geschützt ist ist es möglich den Begriff Deutsches-Institut-für-Veränderung sichern zu lassen?

Im voraus schon viele Dank für Ihre Antwort


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 13.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.12.2009 08:40:58
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, § 3 Abs.1 Markengesetz. Nicht schützbar sind Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs wie beispielsweise auch "deutsch" und "Institut".

Sofern Sie eine Wortmarke schützen lassen wollen, muss diese aus mehreren Wörtern bestehen. Zudem prüft das Deutsche Patent- und Markenamt auf sog. "absolute Schutzhindernisse", § 8 MarkenG. Vor Eintragung muss in jedem Falle eine Identitäts- oder Ähnlichkeitsprüfung erfolgen. Sie sollten daher das Eintragungsverfahren durch einen Anwalt durchführen lassen. Erst hierdurch kann letztendlich beurteilt werden, ob die von Ihnen gewählte Wortmarke schützbar ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.12.2009 09:03:56

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

meine Frage ist noch nicht ganz geklärt.
Da ja das Wort deutsch vor viele wichtigen Einrichtungen steht wie Deutsche Post, Deutsche Bank, Deutscher Bundestag usw.
währe mir wichtig zu wissen ob mir irgendjemand rechtlich einen Strick drehen kann wenn ich das Wort in meinem Firmennamen verwende? Oder ob man dafür eine Genehmigung von der Regierung benötigt?
Außerdem möchte ich noch Wissen, gibt es eine Voraussetzung die man braucht um ein Institut zu sein oder sich damit zu betiteln?

Vielen Dank

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.12.2009 07:29:42

Sehr geehrter Ratsuchender,

das Wort "deutsch" selbst ist nicht schützbar, lediglich in einer bestimmten, individuellen Kombination. Eine Genehmigung brauchen Sie daher nicht.

Haben Sie bzgl. der Weiteren Nachfrage bitte Verständnis, dass dies mit der Ausgangsfrage nichts zu tun hat und von daher eine neue Frage darstellt, welche aufgrund des Umfangs an dieser Stelle auch nicht behandelt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Firmenname | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2009-12-14
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