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Frage geschrieben am 09.02.2010 19:40:31

Firmengründung mit Auslandsniederlassung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1945
Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab suche ich einen Anwalt der sich mit dem EU Recht, noch besser mit dem Griechischen Recht auskennt.

Da es mir seit langer Zeit nicht finanziell gut geht möchte ich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Ich möchte ein Call Center in Deutschland gründen und Zeitschriften vermarkten. Für diese Selbstständigkeit benötige ich nicht viel Geld nur Tische, Stühle, Telefone, und die Fix kosten wie Miete, Strom, Wasser etc..

Nun mein Problem, ich möchte ein Einzelunternehmen oder eine sogenannte Mini GmbH (wenn nötig) in Deutschland gründen.

Dort soll auch die Hauptzentrale sein wo das Geld empfangen wird, Rechnungen bezahlt etc..

Ich möchte eine wenn möglich unselbstständige Niederlassung in Griechenland gründen und dort mein Personal telefonieren lassen.

Wie läuft das ab?

- Muss ich in Griechenland irgendwas versteuern?
- Muss ich in Griechenland eine Firma gründen?


Ich habe es mir natürlich sehr einfach vorgestellt:

- Firma Gründen Deutschland -> Büro auf Deutschen Firmennamen in Griechenland mieten -> Leute telefonieren lassen.


Ich entschuldige für meinen niedrigen Einsatz aber mehr geht wirklich nicht.

Bitte um hilfe.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.02.2010 20:14:40
Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel: 02 28/68 82 26-0, Fax: 02 28/68 82 26-87
Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Bewertungen: 17
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Plan ist von der Grundidee richtig:

1.
Als Einzelunternehmer werden Sie am kostengünstigsten in Deutschalnd starten können. Tatsächlich bedrüfte es nur der Anmeldung beim Gewrebeamt und eine steuerliche Anmeldung beim örtlich zuständigen Finanzamt.

Vorteil: Sie benötigen als Einzelunternehmer regelmäßig nur eine Einnahme- Überschussrechnung.

2.
Die Mini- GmbH = UG(haftungsbeschränkt) ist zwar rasch und immer noch kostengünstig zu gründen, es führt aber zwingend zu strengeren Regeln und insbesondere einer Bilanzierungspflicht. Geld, dass für dieVerwaltung aufgewendet werden müsste.

3.
Auch als Einzelunternehmer können Sie in Griechenland ohne Gründung einer weiteren Gesellschaft eine sog. Betriebsstätte einrichten.

Durch die Einrichtung der Betriebsstätte werden Sie hinsichtlich der Umsätze dieser Betriebsstätte in Griechenland zunächst steuerpflichtig.

Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches dieses Verhältnis zu Deutschland gesondert regelt.

In Ihrem Fall wird jedoch etwas "besonderes" zu berücksichtigen sein: Sie haben dort das Personal sitzen und lassen dort auch Leistungen erbringen, jedoch hat die Betriebsstätte keine eigenen Einnahmen, schließt also selbst keine Veträge ab, bekommt keine separaten Zahlungen etc.-

Daher wird diese Betriebsstätte steuerlich betrachtet O Gewinn machen und voraussichtlich keine steuerliche Abgabe dafür anfallen. Denkbar jedoch, dass in Griechenland- ähnlich wie in Deutschland- eine Betriebsstätte zumindest am Lohnumsatz bemessen wird.

Dort gezahlte Steuern sind dann über das Doppelbesteuerungsabkommen in der deutschen Steuererklärung für Ihr Unternehmen zu berücksichtigen.

4.
Sie haben die Möglichkeit, exakte Vorgaben für Griechenland über die Deutsch- Griechische Industrie- und Handelskammer zu erfragen:

http://griechenland.ahk.de

5.
Die Arbeitsverträge der Call- Center- Mitarbeiter werden griechischen Recht unterliegen und die dortigen Steuer- und Sozialabgaben dort abzuführen sein.

In Ihrer deutschen Gewinnermittlung sind dies alles Ausgaben.

Sollte Ihnen diese Antwort bereits helfen, wäre das erfreulich. Nutzen Sie ggf. die Möglichkeit der Nachfrage.


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.02.2010 20:25:24

Guten Abend,
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.

Nun zu meine Nachfrage die mir sehr helfen würde, wissen Sie was ich in Griechenland genau beantragen muss?

Und kennen Sie eventuell einen guten Tipp wie man das Legal von einfacher gestalten könnte?

Ich habe mich für die Form Einzelunternehmer entschieden.



MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.02.2010 20:43:52

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

eine Antwort darauf vermag ich aktuell nicht zu geben. Dennoch werde ich gerne u.a. mit der angegeben IHK telefonieren und Ihnen diese Auskunft gerne zeitnah geben.


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