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Frage geschrieben am 17.06.2007 14:50:00

Firmengründung im Ausland

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1262
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 111 weitere Antworten zum Thema Ausland.
Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem Bekannten habe ich erfahren, das er seine Firma in Deutschland abgemeldet hat und über eine Gründungsgesellschaft eine Anmeldung in Zypern vorgenommen hat.
Er ist allerdings noch in Deutschland gemeldet und hat hier eine Art Niederlassung, da die Kunden in deutschland auf einen Ansprechpartner vor ort wert legen. Rechnungsstellung erfolgt allerdings vom Ausland...Ebenso die Versteuerung.

Da ich selbst ein Geschäft betreibe bin ich daran auch interessiert.
Meine fragen:
Ist so eine Umsetzung ohne weiteres möglich? Wie sicher im bezug zu unseren Finanzbehörden sind solche Konstrukte...
Gerne würde ich Ihnen dazu die kompletten bisher erhaltenen Informationen zusenden, alleine schon aus Gründen der Diskretion. ich würde mich daher freuen, wenn sich ein Anwalt meldet, der besonders mit solchen Planungen vertraut ist und mir bei der Prüfung der Unterlagen eine einmalige "hilfestellung" leisten kann.
Vielen Dank schon jetzt!

MfG
O.J.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 17.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.06.2007 15:33:00
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19, 51371 Leverkusen, Tel: 0214 / 2061697, Fax: 0214 / 2061698
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr Bekannter in Zypern eine LIMITED gegründet hat.
Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.

Eine derartige Umsetzung ist ohne Weiteres möglich, steuerrechtlich völlig unbedenklich und vom Standort her gesehen sehr attraktiv.

Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Hinzu kommen die enormen Vergünstigungen finanzieller Art.

Dazu gehören z. B.:

• keine Abzüge von Dividendensteuern
• Nettogewinne werden lediglich mit 10 % versteuert, keine Besteuerung der Gewinnausschüttungen
• Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
• Zweigstellen zahlen ebenfalls keine Steuern, falls sie außerhalb Zyperns geleitet werden
• Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
• Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer

Aus Gründen der Diskretion können Sie mir gerne Ihre bisher erhaltenen Informationen zusenden.
Im Rahmen eines Mandats würde ich diese dann prüfen und Ihnen eine einmalige Hilfestellung an die Hand geben.
Ihr hier ausgelobter Einsatz würde selbstverständlich auf die anfallenden Gebühren angerechnet werden.

Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net




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