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Firmenberatung Schadenersatz


08.08.2007 18:26 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von




Hallo
Ich brauche Hilfe. Meine Firma wollte Region wechseln, aber früher war wichtig die Finanzierung vor ort zu schaffen (wir sind junge KMU, ohne Fremdfinanzierung gewesen). Zu uns ist eine Steuerberater-Anwalt Kanzlei gekommen und Angebot gemacht hat. Sie haben gesagt, dass sie schon vielen solchen Firmen geholfen haben. War auch klar dass wir bezahlen nur wenn alles erfolgreich sein wird! Als Firma im Not wir hatten kein Geld zu verschwenden. Leider wir haben keinen festen Vertrag gemacht, weil Besitzer von Kanzlei ein Freund von meinen Businesspartner war. Beratungshonorar: ca.4500€ (wo 3000€ wir bezahlen und 1500 RKW - Zuschuss). Sie haben aber auch schnell nicht mehr über Zuschüsse gesprochen.

Sie haben Businessplan geschrieben, oder besser alte kopiert plus ein paar Tabellen in Excel. Dann waren 3 Besprechungen mit Banken geplant. Sie haben uns gesagt, dass wir nur dann Businessplan bekommen, wenn sie zusätzlich Jahresabschluss 2005 fertigen werden und als Kanzlei Steuer 2006 führen werden (sie wollten noch ca. 5000€ dazu). Reine Erpressung. Wir haben das abgelehnt. Nach Streit haben wir BP bekommen.

Alle 3 Besprechungen mit Banken sind sehr schlecht gelaufen (sogar ein Banker sagte, dass wir sollten alleine alles machen, weil diesen Businessplan ist so mangelhaft ( vgl. Klopapier), dass wir schaffen nix).

Kurz nach diesen Besprechung haben wir Rechnung über 6960€ bekommen, und 2 Monate später noch 2001€, obwohl sie haben nix geschafft und gemacht. Wir haben selber noch alles geschrieben und mit einer Lokalbank Finanzierung bekommen. Wir wollte auch aber diese 8961€ nicht bezahlen. Wir haben nur teil (3961€)bezahlt, weil sie wollten uns „Publicity’’ bei Neuen Bank machen
Ich habe schon viel in Deutschland überlebt und war ich nicht schockiert das wir vor Gericht gezogen waren. Urteil: wir müssen alles bezahlen noch Zinsen, oder Vollstreckung. Typisch Recht haben, recht bekommen. Diese Kanzlei hat sich bei Gerichtverfahren selbst repräsentiert und noch dazu Kosten gepackt.
Jetzt meine Fragen:
1. Welche Abwehrmöglichkeiten habe ich gegen solche Betrüger?
2. Oder muss ich alles jetzt bezahlen und dann habe ich Möglichkeit um Schadenersatz Schlechtberatung kämpfen.Am besten in Mio. Höhe, weil sie bis heute so arrogant sind!!!

Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 142 weitere Antworten zum Thema:
Schadenersatz
Antwort vom
08.08.2007 | 18:48
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Gegen ein Gerichtsurteil können Sie Rechtsmittel einlegen (Berufung oder Revision). Andere "Abwehrmöglichkeiten" gegen ein Urteil haben Sie nicht. Sie müssen allerdings die Fristen beachten. Wenn die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind, ist das Urteil rechtskräftig und kann zwangsvollstreckt werden.

2. Wenn das Urteil rechtskräftig wird können Sie im Grunde nichts mehr machen. Sie können auch nicht nachträglich Schadensersatz geltend machen, da Sie den geltend gemachten Vergütungsanspruch in der bereits bestehenden Klage angreifen und entsprechende Einwendungen erheben müssten.

Sofern Sie davon ausgehen, dass hier eine Schlecht- oder Falschberatung vorliegt kann ich Ihnen aber nur raten, so schnell wie möglich einen anderen Rechtsanwalt vor Ort in dieser Sache zu beauftragen. Ob wirklich eine Schlecht-, Falscberatung vorliegt müsste zunächst individuell geprüft werden. Des weiteen könnte ein Kollege Ihnen dann helfen, Ihre Ansprüche erfolgversprechend durchzusetzen.

Wenn die Gegenseite aus einer Anwaltskanzlei besteht, sollten Sie diesen Rat unbedingt befolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 09.08.2007 | 09:52

Sehr geehrter Herr Keller

Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir haben über Gutachter nachgedacht, aber hier wird das ca. 5000€ kostet. Das bedeutet wenn Gericht sagte na ja: 50-50, trotzdem haben wir verloren. Sind andere Möglichkeiten?

Noch mal eine Enttäuschung, wie eine Anwalt-Kanzlei, die sollte als Abwehr für Recht funktionieren, kann einfach Leute abzocken und noch dazu Recht haben.

Noch mal vielen Dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 09.08.2007 | 16:08

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das Gericht kann nur Urteilen, wenn das Ergebnis auch zu dessen Überzeugung feststeht. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Das ein Richter sagt, die Chancen stehen 50-50 und trotzdem haben Sie verloren, kann ich mir daher so nicht vorstellen. Hier haben Sie bestimmt etwas falsch verstanden.

Wie bereits dargelegt gibt es keine anderen Möglichkeiten (siehe Oben).

Ich kann Ihnen nur nochmals empfehlen sich durch einen anderen Rechtsanwalt vor Ort vertreten zu lassen. Anderenfalls werden Sie in dieser komplizierten Angelegenehit meines erachtens nicht weiterkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt