Ich habe einen 1er BMW vertraglich zugesichert und auch gefahren. Zum Übergang der Firma musste ich diesen PKW abgeben und fahre nun einen Seat Leihwagen!
Die neue Firma hat mir nun einfach in der ersten Gehaltsabrechnung nach dem Firmenübergang die alte Summe (1% Sachbezug für Pkw) abgezogen, quasi als wenn ich noch "alten" 1 er BMW fahren würde, dürfen die dass bei einem Leihwagen weiter identisch abziehen? ... wenn ja in welcher Höhe, denn der Seat ist ja billiger, bzw. der 1% davon vom Neuwert.
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Diese Antwort ist vom 27.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.12.2008 20:50:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Es darf nur die 1% Regelung bzgl. des tatsächlich gefahrenen PKW´s (Seat) angewendet werden oder Ihnen muss der vertraglich zugesicherte PKW Zur Verfügung gestellt werden.
Sie sollten Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen und eine Berichtigung fordern. Denn von dem höheren Ansatz bzgl. der 1% Regelung hat dieser auch keinen Vorteil, so dass dies sicher abgeändert wird.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.12.2008 21:02:36
Vielen Dank für die super Antwort und die Schnelligkeit.
Es ist also tatsächlich auch Rechtens diesen 1% bei einem Leihwagen anzusetzen? Meine alte Firma hatte mir bevor ich den 1er BMW erhielt bei der Leihwagenanmietungszeit gar nichts berechnet bzw. abgezogen, erst als ich den BMW erhielt stellte man damals den 1% in Abzug.
Vielen Dank für die super Antwort und die Schnelligkeit.
Es ist also tatsächlich auch Rechtens diesen 1% bei einem Leihwagen anzusetzen? Meine alte Firma hatte mir bevor ich den 1er BMW erhielt bei der Leihwagenanmietungszeit gar nichts berechnet bzw. abgezogen, erst als ich den BMW erhielt stellte man damals den 1% in Abzug.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.12.2008 12:55:02
Es ist unbeachtlich, ob es ein Leihwagen ist. Maßgeblich für die 1% Regelung ist, das Sie den Wagen privat nutzen können.
Es ist unbeachtlich, ob es ein Leihwagen ist. Maßgeblich für die 1% Regelung ist, das Sie den Wagen privat nutzen können.
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