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Firmen Cooperation


02.02.2008 13:25 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Als selbstständiger Einzelunternehmer, arbeite ich um möglichst vielen Kundenbedürfnissen gerecht werden zu können, in Cooperation mit anderen, meist ebenso Einzelunternehmerfirmen. Mein Büro und Firmensitz lautet auf meine Wohnungsadresse. Wegen gemeinsamer Nutzung und dem Zugriff auf verschiedenes Equipment und Maschinen, Drucker etc. arbeite ich zwischenzeitlich aber praktisch immer in den Geschäftsräumen einer der anderen Firmen. Aus verschiedenen Erwägungen heraus, siehe Werbe-, bzw. Fahrtkosten, Finanzamt etc. möchte ich das Ganze daher auch gerne offiziell mit gemeinsamen Büroräumen, Werbeaktionen, Gerätenutzung etc. und damit rechtlich gesichert und offiziell als Cooperation fortführen. Wobei ich allerdings erwähnen muss, dass es sich bei dem Partner auch mit um meinen Hauptkunden handelt. Jeder akquiriert Aufträge und da wir unterschiedliche Bereiche abdecken, wird der jeweilige Part weitergegeben. Die beiden Firmen in einer zu vereinen ist von daher nicht möglich, da die genannte Firma (GMBH) etc. in finanziellen Schwierigkeiten und Verbindlichkeiten steckt.
Daher mein Gedanke einer Cooperation, eben mit gemeinsamen Räumlichkeiten etc.
Meine erstmal unfundierten und laienhaften Fragen um überhaupt mal eine Ausgangsbasis für weitere Überlegungen zu haben:
Wie wäre dann die konkrete Vorgehensweise ? Siehe Fragen bezüglich Geschäftssitz ? Was ist tun und zu beachten ? Siehe Kostenteilung etc. wobei die Firma sich in eigenen Räumlichkeiten aufhält ? Wann handelt es sich dabei um eine GbR ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Firmen
Antwort vom
02.02.2008 | 14:23
Sehr geehrter Fragesteller!

Ihrer Fragestellung und den mitgeteilten Informationen entsprechend gehe ich davon aus, dass für Sie am ehesten die Eingehung einer Bürogemeinschaft mit der Partnerfirma in Frage käme.

Im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung könnten Sie die entsprechenden Nutzungsrechte (Büroräume, Gerätenutzung oder auch Werbemaßnahmen) vereinbaren, wofür Sie dann ein monatliches Entgelt zu zahlen hätten. Von Vorteil wäre für Sie insbesondere, dass Sie ihre freiberufliche Tätigkeit als Bürogemeinschafter weiterhin vollkommen selbständig ausüben, ohne mit der GmbH in einer weitergehenden rechtlichen Verbindung zu stehen. Selbstverständlich würde sich dann auch ihr Firmensitz in den dortigen Räumen befinden.

Eine GbR kann kurz gesagt dann gegründet werden, wenn ein Unternehmen keinen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Gewerbebetrieb benötigt. Eine Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht. Aus einer solchen Gesellschaft kann allerdings schnell eine OHG werden, wenn der Gewerbebetrieb eben doch in kaufmännischer Art und Weise ausgeübt werden muss. Nachteilig bei der GbR ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter. Zusammenfassend würden Sie sich - untechnisch ausgedrückt - mit der anderen juristischen Person (GmbH) zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck (Betrieb eines Handelsgeschäfts) zu verfolgen.

In der bei Ihnen vorliegenden Konstellation käme zB eine stille Beteiligung an der Gesellschaft (GmbH) in Frage. Einen Vorteil sehe ich hierdurch für Sie jedoch nicht.

So wie Sie die Lage geschildert haben, würde ich Ihnen zu der Begründung einer Bürogemeinschaft raten wollen.

Vorerst hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesem Ratschlag dienen konnte und einen ersten Problemausschnitt liefern konnte. Sie sollten sich in jedem Fall von einem Anwalt vor Ort beraten lassen, welcher ggf. auch einen entsprechenden Vertrag für Sie entwerfen kann. Insbesondere müssen natürlich auch Ihre Kunden und die Kunden der GmbH Kenntnis davon haben, dass Aufgabenbereiche zwischen ihnen aufgeteilt werden (Stichwort: Subunternehmer). Auch hierzu sollten Sie sich beraten lassen.


Mit freundlichem Gruß

Marc Brauer
Rechtsanwalt