09.02.2012 | 10:43
Antwort
von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Natürlich müssen Sie nicht akzeptieren, dass der Insolvenzverwalter auf Ihre Schreiben nicht reagiert und Ihr Privateigentum nicht herausgibt. Eine Strafanzeige scheint mir aber nicht der richtige Weg zu sein, da dies voraussetzt, dass der Insolvenzverwalter sich Ihr Privateigentum zugeeignet hat,
§ 246 StGB, und ob dies der Fall ist, fehlen die Anhaltspunkte. Wahrscheinlich hat er einfach zu viel zu tun und keine Zeit, um sich um Ihre Angelegenheit zu kümmern. Nur wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Insolvenzverwalter Ihr Privateigentum veräußern und den Erlös an die Insolvenzgläubiger verteilen oder - noch schlimmer - den Modellhubschrauber usw. für sich privat verwenden - möchte, wäre dies der Fall. Natürlich kann man auch schon bei einem Verdacht Anzeige erstatten. Ob der Sachverhalt, so wie Sie ihn schildern, hierfür ausreicht, bezweifele ich allerdings.
Sie können aber den Insolvenzverwalter zivilrechtlich auf Herausgabe Ihres Privateigentums verklagen. Hierzu müssten Sie dann mittels Zeugen und sonstigen Beweisen wie z.B. Quittungen über den Erwerb des Modellhubschraubers usw. beweisen, dass sich die Gegenstände in Ihrem Eigentum und nicht im Eigentum des insolventen Unternehmens befanden und vom Insolvenzverwalter gesichert worden sind. Wenn Ihnen dies gelingt, würde der Insolvenzverwalter zur Herausgabe verurteilt, und Sie könnten die Gegenstände notfalls von einem Gerichtsvollzieher abholen lassen. Ich empfehle Ihnen jedoch, hiermit einen Anwalt zu beauftragen, da die Gegenstände sehr genau bezeichnet werden müssen, damit der Gerichtsvollzieher diese notfalls auch identifizieren kann.
Was bei untätigen Insolvenzverwaltern auch hilft ist ein Schreiben an das Insolvenzgericht, das ja quasi der Auftraggeber des Insolvenzverwalters ist. Wenn dieses den Eindruck bekommt, dieser ist überlastet, wird es ihn erst einmal in neuen Verfahren nicht bestellen und keine neuen Aufträge erteilen. Daher sind solche Schreiben für Insolvenzverwalter sehr unangenehm. Sie sollten dann aber auch sonst nichts mehr von ihm wollen oder von ihm abhängig sein, weil dann dürfte er sauer sein.
Aus meiner Sicht sollten Sie dem Insolvenzverwalter nochmals eine Frist zur Herausgabe setzen und dann nach Ablauf erst das Schreiben an das Insolvenzgericht, wenn das nicht hilft dann die zivilrechtliche Klage androhen.
Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.