war HEUTE bei der Polizei nachdem ich eine Anhörung wegen vermeintlichen Betrugs ( geht um ca. 1200,-- für nichtbezahltes Inserat. Ging gegen eine Gesellschaft, welche mittlerw. gelöscht ist und wo ich Geschäftsführer war) hatte.
Schnell wurde auch dem Polizisten klar, dass diese Angelegenheit wohl "belanglos" und sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Habe hier auch in der Tat nichts groß mit zu tun.
Anschliessend wurde mir gesagt, dass noch Fingerabdrücke, Fotos und sonstige Daten aufgenommen werden müssen.
Ich fragte ob es ein "MUSS" oder "KANN" meinerseits ist. Ja, es müsse sein und notfalls auch mit "GEWALT".
Also wurde ich genötigt und meiner Freiheit beraubt um diese Daten abzugeben.
Obwohl ich dem widersprochen habe; aber hat nichts genützt, ich war kurzerhand "FESTGENOMMEN" bis alles erledigt war.
Frage: Ist bzw was das erlaubt ($81b) und kann ich dagegen vorgehen und wenn ja, wie und wo?
Ist sonstwas zu beachten?
Anmerkung, habe noch nie eine Straftat begangen ( außer verkehrsdelikt wegen zu schnellem Fahrens).
Über eine aussagekräftige Antwort bedanke ich mich.
Beste Grüße
k.
Antwort geschrieben am 11.05.2011 18:54:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ich halte das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig.
Grundlage für erkennungsdienstliche Maßnahmen ist § 81b der Strafprozessordnung. Soweit es für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Fingerabdrücke genommen werden.
An dieser Notwendigkeitsvoraussetzung hat es meiner Ansicht nach gefehlt. Die Wahrscheinlichkeit einer Überführung sowie anschließender Verurteilung war offenkundig gering. Ferner sind Sie nicht vorbestraft. Es fehlte mithin an der Notwendigkeit, Fingerabdrücke zu nehmen und Fotos anzufertigen.
Es gibt zwei mögliche Wege des weiteren Vorgehens:
1. Fortsetzungsfeststellungsklage:
Es wäre theoretisch möglich, die Maßnahmen mittels der Fortsetzungsfeststellungsklage zu rügen. Dies wäre jedoch mit hohen Kosten verbunden. Ohne anwaltliche Hilfe wäre eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht durchführbar. Bei positivem Ausgang könnte damit rechtsverbindlich festgestellt werden, dass die gegen Sie getroffenen Maßnahmen rechtswidrig waren. Sollten Sie diesen Weg gehen wollen, sollten Sie sich nochmals intensiv anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen.
2. Antrag auf Datenlöschung:
Alternativ könnten Sie die Behörde anschreiben und mit Verweis auf die rechtswidrige Maßnahme die Löschung der gespeicherten Daten verlangen. Dies würde ich zunächst empfehlen, da diese Variante am wenigsten aufwendig ist und Ihrem Interesse, dass keine Daten gespeichert werden, am nächsten kommt. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden oder es Probleme geben, sollten Sie sich notfalls ebenfalls anwaltlicher Hilfe bedienen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.05.2011 09:49:24
sehr geehrter herr Zimmlinghaus,
vielen dank für ihre antwort.
der fall ist übrigends in bayern passiert, evtl ist das auch relevant.
ich hätte mir natürlich eine genauere antwort gewünscht, wo KLAR wäre, dass die handlung nicht rechtens war.
fakt ist, ich habe eine "weisse weste" und bin nur zu einer anhörung in einer mehr oder minder belanglosen angelegeneheit geladen worden.
die allgemeine löschung der daten durch einen persönlichen brief wird sicher ohne erfolg bleiben da ich gestern bereits dem handeln ernergisch widersprochen habe.
der polizist war zwar sichtlich nervös bei der aussage, dass es "rechtens" ist aber es wurde trotz anruf bei einem anwalt ( kein strafrechtler) durchgefüht obwahl auf die vermeintliche nicht verhältnismäßigkeit hingewiesen wurde. die polizei hat hier so lapidar mit dem kopf gedreht und meinte, "doch, ist verhältnismäßig".
alles in allem wirkte das ganze sehr unsicher von seiten der polizei. eine unterschrift bzw bestätigung, dass ich dem ganzen gegen meinen willen machen lasse, war natürlich nicht möglich.
ich hatte gehöfft, dass hier schon gleiche oder sehr ähnliche fälle bekannt sind mit der klaren aussage, dass dieses nicht erlaubt ist, gegen meinen willen durchzuführen.
die sache hängt in meinem kopf, als wäre ich ein schwerverbrecher. es geht mir nicht gut dabei.
also, sofern ich mit dem persönlichen widerspruch bei der polzeidienststelle (oder an höhere stelle?) nicht weiter komme, bleibt mir nur der vermeintlich teure klageweg mit einem anwalt?
kann ich diesem fall auch dem datenschutzbeauftragten oder ähnliche stelle/behörde vortragen ( natürlich nur wenn diese ggf für sowas zuständig sind ) ?
für mich steht die tatsache, es kann doch nicht sein, dass ich als unbescholtener bürger zu einer anhörung gehe und anschliessend meiner freiheit beraubt werde ( hatte einen termin den ich dadurch nciht mehr wahrnehmen konnte) und genötigt/gezwungen werde, fingerabdrücke und fotos abzugeben. hatte zwischendurch wirklich etwas panik, da ich wusste, ich kann/darf das gebäude nicht "als freier mensch" verlassen bis die herren fertig sind.
beste grüße
k.
sehr geehrter herr Zimmlinghaus,
vielen dank für ihre antwort.
der fall ist übrigends in bayern passiert, evtl ist das auch relevant.
ich hätte mir natürlich eine genauere antwort gewünscht, wo KLAR wäre, dass die handlung nicht rechtens war.
fakt ist, ich habe eine "weisse weste" und bin nur zu einer anhörung in einer mehr oder minder belanglosen angelegeneheit geladen worden.
die allgemeine löschung der daten durch einen persönlichen brief wird sicher ohne erfolg bleiben da ich gestern bereits dem handeln ernergisch widersprochen habe.
der polizist war zwar sichtlich nervös bei der aussage, dass es "rechtens" ist aber es wurde trotz anruf bei einem anwalt ( kein strafrechtler) durchgefüht obwahl auf die vermeintliche nicht verhältnismäßigkeit hingewiesen wurde. die polizei hat hier so lapidar mit dem kopf gedreht und meinte, "doch, ist verhältnismäßig".
alles in allem wirkte das ganze sehr unsicher von seiten der polizei. eine unterschrift bzw bestätigung, dass ich dem ganzen gegen meinen willen machen lasse, war natürlich nicht möglich.
ich hatte gehöfft, dass hier schon gleiche oder sehr ähnliche fälle bekannt sind mit der klaren aussage, dass dieses nicht erlaubt ist, gegen meinen willen durchzuführen.
die sache hängt in meinem kopf, als wäre ich ein schwerverbrecher. es geht mir nicht gut dabei.
also, sofern ich mit dem persönlichen widerspruch bei der polzeidienststelle (oder an höhere stelle?) nicht weiter komme, bleibt mir nur der vermeintlich teure klageweg mit einem anwalt?
kann ich diesem fall auch dem datenschutzbeauftragten oder ähnliche stelle/behörde vortragen ( natürlich nur wenn diese ggf für sowas zuständig sind ) ?
für mich steht die tatsache, es kann doch nicht sein, dass ich als unbescholtener bürger zu einer anhörung gehe und anschliessend meiner freiheit beraubt werde ( hatte einen termin den ich dadurch nciht mehr wahrnehmen konnte) und genötigt/gezwungen werde, fingerabdrücke und fotos abzugeben. hatte zwischendurch wirklich etwas panik, da ich wusste, ich kann/darf das gebäude nicht "als freier mensch" verlassen bis die herren fertig sind.
beste grüße
k.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.05.2011 14:46:24
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu meinem Bedauern sehe ich keine andere Möglichkeiten der Vorgehensweise als die bereits von mir beschriebenen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Rahmen dieser Plattform nur in seltenen Fällen möglich ist, den Ratsuchenden mit absoluter Sicherheit zu sagen, wie die Rechtslage, angewendet auf den persönlichen Fall, aussieht. So begründet sich auch der abschließende Hinweis, dass die gegebene Einschätzung ausschließlich auf Ihren Sachverhaltsangaben beruht. Dabei handelt es sich aber im Regelfall nicht um eine objektive, sondern um eine subjektive Einschätzung des Sachverhalts aus Sicht des Ratsuchenden. So sind Sie zum Beispiel der Meinung, die Angelegenheit sei "bedeutungslos" und werde "wahrscheinlich eingestellt". Basierend auf Ihren Angaben vermag ich diesen Eindruck zu teilen. Dies schließt aber keinesfalls aus, dass der Sachverhalt aus Sicht der Polizeibeamten grundsätzlich anders gelagert ist. Sofern dies der Fall sein sollte, könnte das Vorgehen der Polizei natürlich auch rechtmäßig sein. Diese Frage vermag ich nicht im Rahmen dieser Plattform seriös zu beantworten, da mir letztlich keine nachprüfbaren Informationen darüber vorliegen, aus welchem Grund die Anhörung überhaupt stattfand bzw. welche Hinweise sich für die Polizei nach der Anhörung neu ergeben kann. Da dies aber von entscheidender Bedeutung sein kann, wird es für Sie Sinn machen, sich vor Ort von einem Berufskollegen beraten zu lassen, der dann auch ausführlich über die gesamten Hintergründe informiert werden müsste. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies im Rahmen dieser Plattform, auch vor dem Hintergrund des Einsatzes von 25 Euro brutto, nicht zu leisten ist.
Vor dem Hintergrund einer ausführlichen Beratung bei einem Anwalt vor Ort könnten Sie dann nochmals neu entscheiden, wie die Angelegenheit nun zu bewerten ist und ob der Weg einer Fortsetzungsfeststellungsklage für Sie Sinn machen kann. Sofern Sie bei einer solchen Klage obsiegen sollten, müssten Ihnen auch alle entstandenen Kosten ersetzt werden. Zu welcher Entscheidung ein Richter kommen wird, kann aber kein Anwalt grundsätzlich seriös voraussagen, so dass der Faktor des Kostenrisikos einkalkuliert werden muss.
Ich weise zudem nochmal auf den Antrag auf Datenlöschung hin. Auch wenn hier generell nicht von großen Erfolgsaussichten auszugehen ist, würde ich Ihnen in jedem Falle raten, diesen Weg zuerst zu beschreiten.
Sie können sich natürlich jederzeit an einen Datenschutzbeauftragten wenden und diesem den Fall vortragen. Meiner Einschätzung nach sollte dem Weg aber keine zu große Erfolgsaussicht beigemessen werden, denn auch der Datenschutzbeauftrage wird vermutlich nicht abschließend prüfen können, ob das Vorgehen der Polizei in Ihrem Fall rechtmäßig war.
Ich bedaure nochmals, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu meinem Bedauern sehe ich keine andere Möglichkeiten der Vorgehensweise als die bereits von mir beschriebenen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Rahmen dieser Plattform nur in seltenen Fällen möglich ist, den Ratsuchenden mit absoluter Sicherheit zu sagen, wie die Rechtslage, angewendet auf den persönlichen Fall, aussieht. So begründet sich auch der abschließende Hinweis, dass die gegebene Einschätzung ausschließlich auf Ihren Sachverhaltsangaben beruht. Dabei handelt es sich aber im Regelfall nicht um eine objektive, sondern um eine subjektive Einschätzung des Sachverhalts aus Sicht des Ratsuchenden. So sind Sie zum Beispiel der Meinung, die Angelegenheit sei "bedeutungslos" und werde "wahrscheinlich eingestellt". Basierend auf Ihren Angaben vermag ich diesen Eindruck zu teilen. Dies schließt aber keinesfalls aus, dass der Sachverhalt aus Sicht der Polizeibeamten grundsätzlich anders gelagert ist. Sofern dies der Fall sein sollte, könnte das Vorgehen der Polizei natürlich auch rechtmäßig sein. Diese Frage vermag ich nicht im Rahmen dieser Plattform seriös zu beantworten, da mir letztlich keine nachprüfbaren Informationen darüber vorliegen, aus welchem Grund die Anhörung überhaupt stattfand bzw. welche Hinweise sich für die Polizei nach der Anhörung neu ergeben kann. Da dies aber von entscheidender Bedeutung sein kann, wird es für Sie Sinn machen, sich vor Ort von einem Berufskollegen beraten zu lassen, der dann auch ausführlich über die gesamten Hintergründe informiert werden müsste. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies im Rahmen dieser Plattform, auch vor dem Hintergrund des Einsatzes von 25 Euro brutto, nicht zu leisten ist.
Vor dem Hintergrund einer ausführlichen Beratung bei einem Anwalt vor Ort könnten Sie dann nochmals neu entscheiden, wie die Angelegenheit nun zu bewerten ist und ob der Weg einer Fortsetzungsfeststellungsklage für Sie Sinn machen kann. Sofern Sie bei einer solchen Klage obsiegen sollten, müssten Ihnen auch alle entstandenen Kosten ersetzt werden. Zu welcher Entscheidung ein Richter kommen wird, kann aber kein Anwalt grundsätzlich seriös voraussagen, so dass der Faktor des Kostenrisikos einkalkuliert werden muss.
Ich weise zudem nochmal auf den Antrag auf Datenlöschung hin. Auch wenn hier generell nicht von großen Erfolgsaussichten auszugehen ist, würde ich Ihnen in jedem Falle raten, diesen Weg zuerst zu beschreiten.
Sie können sich natürlich jederzeit an einen Datenschutzbeauftragten wenden und diesem den Fall vortragen. Meiner Einschätzung nach sollte dem Weg aber keine zu große Erfolgsaussicht beigemessen werden, denn auch der Datenschutzbeauftrage wird vermutlich nicht abschließend prüfen können, ob das Vorgehen der Polizei in Ihrem Fall rechtmäßig war.
Ich bedaure nochmals, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
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