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Frage geschrieben am 11.03.2010 16:29:33

Finanzamt will Gewerbe untersagen

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1156
Sehr geehrter Anwalt,

ich habe 2006 eine Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.

Darüber hinaus bin ich seit 2007 mit einer Limited als Buchführungsbüro tätig. Hier bin ich nicht alleiniger Gesellschafter, sondern habe einen weiteren Gesellschafter.

Da wohl aus dem Jahr 2006 noch Steuerschulden bestehen, die in der Insolvenzmasse sind, will mir das Finanzamt das Gewerbe untersagen und droht damit es beim Gewerbeamt anzuzeigen. Der Finanzbeamte war sehr unhöflich und ließ auch nicht mit sich reden. Er will "den Laden dicht machen".

Darüber hinaus will er mir eine Anzeige wegen unerlaubter steuerlicher Hilfeleistung aufdrücken. Das ist aber eine andere Geschichte.

Ich dürfte diese Tätigkeit ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ohnehin nicht ausüben und diese bekomme ich nicht.
Die IHK hat mir seinerzeit keinerlei Bedenken geäußert, dass ich diese UB benötige.

Kann das Finanzamt die Privatschulden (die mir noch unbekannt sind) mit der Firma für die ich tätig bin "anrechnen"? Es geht doch eigentlich darum dass ich quasi als Angestellter tätig bin. Die Privatschulden haben doch mit der Firma nichts zu tun.

Danke für eine Antwort.





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