Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Einnahmen.
Guten Tag,
Die Fakten:
------------
Als nicht berufstätiger Hausmann bekomme ich gelegentlich geringe Einnahmen ("Donations") für meine Arbeit an einer Open Source Software.
Details:
------------
Diese Einnahmen sind unregelmäßig und belaufen sich unter 350€ im Monat, können sich aber jährlich auf bis zu 3000€ summieren. Meistens sind diese Einnahmen als "Spende" (Englisch: Donation) deklariert obwohl ich natürlich nicht spendenberechtigt bin.
Beispiel einer solchen Einnahme ist $500 die ich von Google im Rahmen des "Google Summer of Code" Programms als Mentor bekommen habe.
Alle Einnahmen werden über Paypal bezogen.
Ich bin nicht Selbstständig und über meine Frau familienversichert.
Ich möchte natürlich keine Steuerhinterziehung begehen, aber mich auch nur ungern selbstständig machen, da dies weitere Probleme mit sich zieht (Krankenkasse, EÜR Aufwand).
Frage:
-----------
a)
- Gibt es eine Möglichkeit die Einnahmen in der normalen Steuererklärung anzugeben? (Meine Frau und ich geben diese zusammen ab, Klasse 3+5)
- Lässt sich damit die Selbstständigkeit verhindern?
b) Ändert sich der Zusammenhang, wenn ich (ohne Vertrag) als "Consultant" regelmäßig für eine Firma aus Ungarn tätig werde? (Einnahmen insgesamt weiterhin weniger als 300€/Monat, Einnahmen sind aber regelmäßig).
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Ich bitte Sie, als Antwort nicht nur einfach Paragraphen zu zitieren.
Antwort geschrieben am 09.01.2012 18:54:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik
Reißerweg 15, 82054 Sauerlach, Tel: 08104 / 665032-0, Fax: 08104 / 665032-9
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 22
Reißerweg 15, 82054 Sauerlach, Tel: 08104 / 665032-0, Fax: 08104 / 665032-9
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 22
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Erklärung der Einnahmen in der ESt(=Einkommensteuer)-Erklärung
Eine "Selbständigkeit" lässt sich damit wohl nicht verhindern.
Ihrem Sachverhalt entnehme ich, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie können nicht nur, sondern müssen Ihre Einnahmen dort angeben. Da sich die tarifliche ESt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst (vgl. § 2 Abs. 5 EStG), müssen sämtliche der ESt unterliegende Einkünfte erklärt werden. Bei dem von Ihnen genannten Einkommen dürfte es sich einkommensteuerrechtlich um so genannte Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 EStG handeln, sofern man Sie als freiberuflichen Programmierer einstufen würde. Anderenfalls wird Ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG zu qualifizieren sein, die Einkünfte unterlägen daher nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG der ESt und müssten angegeben werden. Ob tatsächlich ein Gewerbe in Ihrem Fall vorliegt, lässt sich auf Basis Ihrer Angaben leider nicht abschließend beantworten.
Davon unabhängig sind die Fragen nach der Umsatzsteuerpflicht und der Krankenversicherungspflicht zu beurteilen. Bei der Höhe Ihrer Einnahmen besteht dann keine USt-Pflicht, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG für sich in Anspruch nehmen. Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt Ihnen nach Abgabe der Steuererklärung diesbezüglich einen Fragebogen zukommen lässt.
Bezüglich der Krankenversicherung bleibt es bei der Familienversicherung, wenn Sie im Durchschnitt nicht mehr als 365 € verdienen und nicht mehr als 18 Stunden / Woche für Ihre Tätigkeit aufwenden (vgl. § 10 SGB V).
2. Einnahmen "ohne Vertrag"
Eine regelmäßige Tätigkeit in der von Ihnen dargestellten Form, müsste man wohl als nichtselbständige Tätigkeit im Sinne des § 19 EStG einstufen, da auch mündliche "Arbeitsverträge" wirksam sind. Folge ist, dass die Einnahmen daraus grundsätzlich der ESt unterfallen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und anzugeben sind. Die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht stellt sich dann nicht. In der Krankenversicherung ändert sich auch nichts.
Sollten Sie jedoch mit "ohne Vertrag" eine Art Freelancer-Tätigkeit als Consultant meinen, beziehen Sie wiederum Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder gar aus Gewerbe(§ 15 EStG).
Beachten Sie bitte, dass bei Steuersachverhalten mit Auslandsbezug stets zu prüfen ist, wo und wie Sie Ihre Steuern zahlen müssen und ob ggf. ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommt.
------------------------------
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung geholfen zu haben. Bitte nutzen Sie die Bewertungsfunktion. Sollten Sie zu meiner Antwort eine Frage haben, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Sie können mich auch gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben beruht. Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann zu einer völlig anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Kromik direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

