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Frage geschrieben am 26.09.2007 13:30:00

Filmprojekt und Schauspieler

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3167
Guten Tag,

ich plane ein Filmprojekt und habe dazu ein paar Fragen.

Das Wichtigste sind die Schauspieler:
1.) Wie sieht es da mit einem Darstellervertrag auf, ist dieser Vertrag ein richtiger Arbeitsvertrag, also wie wird versteuert? Oder kann man, sollte der Schauspieler eine Gewerbeanmeldung haben, auch das ganze über eine Rechnung des Schauspielers an uns, abrechnen? Und wie würde dann so ein Vertrag aussehen?
Beispiel: Der Schauspieler hat ein Gewerbeschein, kann uns also eine Rechnung ausschreiben, wir möchten aber trotzdem mit ihm einen Vertrag o.ä. schließen um sicher zu gehen, das er auch zu den terminen erscheint und das wir auch die rechte an Bild und ton haben. Wie muss dieser Vertrag aussehen und wo bekomme ich den her bzw. wie viel kostet das aufsetzten von so einem?

2.) Wenn ein Schauspieler keine gewerbeanmeldung hat, muss ich den Schauspieler als Angestellter bzw. arbeiter melden, für die 20 Tage?

3.) Für Klein Darsteller, die nur 2 Stunden am Set mitarbeiten, wie wird das geregelt? reicht da eine mündliche vereinbarung oder sollte da auch etwas schriftliches festgesetzt werden.

So und die letzte Frage ist natürlich, kann man mir auch ein Angebot für das erstellen der o.g. Verträge machen?

Vielen Dank
Kim W.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.09.2007 16:00:54
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich sind Darstellerverträge selbstverständlich Arbeitsverträge, abzuschließen sind folglich sogenannte Individualarbeitsverträge mit den jeweiligen Schauspielern.
Steuerlich kommt bei Schauspielern der Abgrenzung zwischen der selbständig ausgeübten gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit und der nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit erhebliche Bedeutung zu.
Bei nichtselbständiger Arbeit ist der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet, vom Arbeitslohn des Künstlers im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer einzubehalten und gleichsam als Einkommensteuer-Vorauszahlung des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzuführen.
Bei einer Tätigkeit für Film- und Fernsehfilmproduzenten (Eigen- und Auftragsproduktion wie bei Ihnen) einschließlich Synchronisierung sind Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Regieassistenten und sonstige Mitarbeiter durch das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in den Organismus der Produktion eingegliedert und gelten daher als nicht selbständig. Eine Meldepflicht der Schauspieler existiert somit.
Auch einzelne Honorarverträge sind möglich (damit kann der Schauspieler dann als freischaffend auftreten), aber in puncto Vertragssicherheit als wesentlich schlechtere Lösung für Sie anzusehen.

Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen jegliche Vereinbarung (auch für Nebendarsteller) schriftlich zu treffen, dies beugt späteren Komplikationen vor.

Um Ihnen die Kosten für die Vertragsgestaltungen seriös abschätzen zu können, brauche ich von Ihnen noch weitere Informationen über die Anzahl der Verträge und den von Ihnen gewünschten Inhalt. Diese Informationen senden Sie bitte an: sven.kienhoefer@gmx.de
Ich werde Ihnen dann gern ein Angebot unterbreiten.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt



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