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Es gab eine Sendung von Markus Lanz im ZDF.
Wenn mann diese Sendung aufgenommen hat und sie für gewerbliche Zwecke auf seiner Internetseite einsetzt, ist dies a) strafbar und b) wenn ja, wie teuer kann so etwas werden?
Gruß
Carsten
Antwort geschrieben am 01.10.2011 01:43:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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die Sendung vom ZDF unterliegt dem Urheberrecht und dieses dürfen Sie ohne Erlaubnis nicht publizieren.
Strafrechtliche Sanktionen haben Sie nach § 106 UrhG zu erwarten:
"Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Bei der Strafe kommt es darauf an, ob Sie vorbestraft sind und in welchem Umfang Sie dies betreiben und ob Sie die Videos zügig wieder von der Website stellen.
Wenn Sie nicht vorbestraft sind, kommt in aller Regel keine Freiheitsstrafe in Betracht, sondern eine Geldstrafe von ca. 20 bis 40 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz Ihren monatlichen Netto-Verdienst geteilt durch 30 ausmacht.
Dies ist allerdings nur die strafrechtliche Seite.
Zivilrechtlich drohen Abmahngebühren in Höhe von ca. 100,00 bis 1.500,00 Euro und Schadensersatzforderungen, dessen Bezifferung nicht konkret vorhergesagt werden kann, da eine Berechnung in sogenannter „Lizenzanalogie" erfolgt. Es wird also kalkuliert, welches „fiktives Nutzungsentgelt" der Urheber für die Weitergabe von Nutzungsrechten genommen hätte.
Dies kann auch je nach Qualität der Sendung von mehreren Hundert bis in die Tausende Euro gehen, je nach Verstoß und Aufzeichnungsdauer.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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