Fiktive Bemessung des AL1 in Stufe 4 anstatt Stufe 3
| 12.06.2012 12:10 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
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Hallo und guten Tag
Ich bin 57 Jahre alt ,examinierte Familienpflegerin
und habe bis 2007 in der Altenpflege gearbeitet.
Auf Grund meiner Wirbelsäulenleiden wurde ich in
2008 ausgesteuert und bezog AL1 .Durch die Teilhabe am Arbeitsleben und Existenzgründungszuschuss durch das Arbeitsamt ,machte ich mich im Feb.2009 als Imbissverkäuferin selbstständig.Ich habe in die AL Versicherung eingezahlt.Schwerbehinderung habe ich 30%.
Im Mai2012 mußte ich das Gewerbe durch die bekannten Leiden aufgeben.Ich meldete mich Arbeitlos.Im Beratungsgespräch ,wo über meine Berufliche Situation gesprochen wurde ,habe ich den Berater auch mitgeteilt ,das ich die Arbeit
in der Pflege ,wohl nicht mehr ausüben kann.
Der Berater legte die Vermittlungsbemühungen auf
Empfangskraft fest.Im anschließenden AL1 Bescheid
wurde ich in Qualifikationsstufe 4 §152 Abs.2Nr.4SGB3 eingestuft.(ohne Ausbildung)
und nicht Stufe3 mit Ausbildung .Die amtsärtzliche Begutachtung erfolgt noch
Meine Fragen1:Hat das Arbeitsamt richtig entschieden? Das würde bedeuten (wer krank ist bekommt weniger AL1)
Frage2:Kann ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen,weil die ärztlichen Begutachtungen noch nicht abgeschlossen sind?
Frage 3:Was ist wen der Amtsarzt mich ganz kaputt schreibt .Kann man mir das AL1 komplett
entziehen?
Mit freundlichen Grüßen









