Feuchtigkeitsschaden Wohngebäudeversicherung
| 21.11.2010 12:56 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Feuchtigkeitsschaden Wohngebäudeversicherung.
Einfamilienhaus mit Betonkeller Baujahr 2000. Alles Aussenwände sind nach dem damaligen Stand der Technik ausgeführt worden:
Bitumendickbeschichtung als Dichtungsschicht mit Hohlkehle und gebrochener Fundamentkante, Polystyrolhartschaumplatten vor abgedichteten Wand, als Abschluss Folie gegen Beschädigung durch Steine. Die "Gebäudehülle" ist somit dicht. Dieser Fakt ist nachprüfbar und beweisbar.
Es befindet sich eine Kellerabgangstreppe "integriert" in die "Gebäudehülle", d.h die Treppe wurde nicht außerhalb der Gebäudehülle angebracht und dann die Gebäudehülle mit einer Tür durchbrochen, sondern es wurde eine Betonwand in die "Gebäudehülle" eingezogen. An dieser Wand entlang läuft die massive Beton-Kellerabgangstreppe. Hinter dieser eingezogenen Wand befindet sich der von der Feuchtigkeit betroffene Raum. Am Fuße der Treppe befindet sich ein Wasaserabfluß der verhindert, dass sich Regenwasser sammelt.
Eine Öffnung der betroffenen "eingezogenen" Wand von innen ergibt folgendes: Nach Regenfällen ist Wasser zwischen der Betontreppe und "eingezogenen" Wand gedrungen, an der "eingezogenen" Wand außen heruntergelaufen und dringt nun am Fußpunkt Übergang Bodenplatte /"eingezogene" Wand in das Innere ein und verursacht Feuchtigkeitsschäden.
Der Ursprungspunkt der Feuchtigkeit lässt sich nach Öffnung der Wand exakt lokalisieren, da auch Bereiche der Raumseite "Gebäudehülle" geöffnet wurden.
Der Schaden trat erstmalig nach einem Unwetter auf, wurde durch eine Sanierungsfirma getrocknet und tritt jetzt wieder auf, weil bei der ersten Sanierung fälschlicherweise von einem "Leck" am Übergang Fenster/Gebäudehüllle ausgegangen wurde.Das Regenwasser hat sich offensichtlich zwischen "eingezogener" Wand und Betontreppe in einem "Hohlraum" gesammelt und tritt jetzt tröpfchenweise am "Leck" aus.
Die Feuchtigkeit tritt exakt an der "eingezogenen" Wand ein, es kann sich somitnur um Regenwasser handeln. Es kann kein Wasser von außerhalb der Gebäudehülle.oder von unten eindringen und es kann sich nicht um Grundwasser oder Erdfeuchtigkeit handeln.
Es besteht eine Wohngbäudeversicherung VGB 2000, mit erweiterter Elementarversicherung die bei Überflutung durch Witterungsniederschläge einspringt.
Muß die Versicherung den Schaden regulieren ?
Wenn ja, welche Kosten muß sie übernehmen ?
Ist es relevant, dass die "eingezogene" Wand nicht als Außenwand gebaut wurde, d.h. sie hat nicht die gleichen Eigenschaften wie die Außenwand ( keine Bitumenbeschichtung etc. )
Trifft nicht Ihr Problem?
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