Feuchtigkeit in 1,5 Jahre alter ETW-Anlage
27.07.2012 11:38 |
Preis: 35,00 € |
Beantwortet von
Preis: 35,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Im März 2011 wurde das Gemeinschaftseigentum unserer Wohnanlage, bestehend aus 3 Häusern mit je 8 Wohnungen und TG, mit Gutachter, Bauträger und Bauunternehmenr abgenommen.
Die Kelleraußenwände wurden aus WU-Stahlbeton hergestellt, nichttragende Trennwände im Kellergeschoss mit Kalksandstein.
Die Kellerräume sind teilweise mit Fenster, gemauert und nur oben ca 50cm zu Decke hin für einzelne Rohre offen.
Schon frühzeitig trat in verschiedenen Kellern Schimmelbildung auf. Mein pers. Keller (ohne Schimmel)mit Fenster hat eine Luftfeuchtigkeit je nach Wetter von 55-70%. Meistens ist das Fenster gekippt, was ja auch falsch sein kann. Der Bauträger berief sich auf schlechte Lüftung. Wir haben die Kellertüren zeitweise geöffnet und am Gang ein Trocknungsgerät, natürlich auf unsere Kosten, aufgestellt.
Es gibt 3 Schleusen zur TG, in einer hat die Wandfarbe Blasen geworfen und blättert ab. Schimmelbildung gibt es glücklicherweise nicht.
Der Bauunternehmer spricht von falscher Planung, da die beiden Feuerschutztüren ja dicht sein müssen und keinerlei Lüftungsmöglichkeit geplant war.
Das ist mir jedoch zweitrangig, da wir einen Vertrag mit dem Bauträger abgeschlossen haben, der sich seit Februar nicht wirklich darum gekümmert hat.
In einer anderen Schleuse spürt man die Feuchtigkeit regelrecht. Dort läuft inzwischen auch wieder ein Trocknungsgerät mit gutem Erfolg.
Nun meine Fragen: ist Feuchtigkeit in den Kellern ein Baumangel oder wirklich ein Lüftungsfehler? Die Anlage wurde sicherlich feucht übergeben.
Bei der Schleuse handelt es sich klar um einen Mangel, doch wer übernimmt die Kosten für evtl. nachträglich eingebaute elektrische Lüftungsmöglichkeiten, die schon angesprochen wurden, mit entsprechendem Stromverbrauch?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Jahre
Jahre









