1. Unter welchen Umständen ist es möglich, dass ich als Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt bekomme bzw. ehrenamtlich angestellt bin? Ist es z.B. möglich, wenn die UG am Anfang erstmal keinen oder nur einen sehr geringen (z.B. 200 Euro pro Monat) Umsatz macht? Bin ich dann auch von der Sozialversicherungspflicht befreit?
2. Wie wird das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers festgelegt? Wenn ich das richtig sehe, mache ich diese Festlegung selbst in meiner Funktion als Gesellschafter. Aber: Ich habe bereits gelesen, dass es da rechtliche Einschränkungen gibt, z.B. darf das Gehalt nur um 25% pro Jahr erhöht werden, oder so. Aber mir stellt sich die Fragen, was in folgendem Fall passieren würde:
- erstes Jahr habe ich 300 Euro Umsatz pro Monat, zweites Jahr dann 800. Sagen wir, zuerst habe ich 100 Euro pro Monat als Geschäftsführer-Gehalt bekommen, dann im 2. Jahr 200 oder gar 300. Ist das möglich?
- auch hier die Frage: Sind solche Gehälter überhaupt möglich? Bin ich bei solchen Gehältern sozialversicherungspflichtig?
Antwort geschrieben am 20.11.2010 23:40:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 584
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vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1. Unter welchen Umständen ist es möglich, dass ich als Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt bekomme bzw. ehrenamtlich angestellt bin?
Dieses ist grundsätzlich immer möglich und unterliegt der Vertragsfreiheit im Rahmen der Gestaltung des Geschäftsführergehalts im betreffenden Gesellschaftsvertrag.
Dies ist die zivilrechtliche Seite. In steuerrechtlicher Hinsicht sieht es allerdings anders aus. Wenn der Gesellschafter- Geschäftsführer kein Gehalt erhält, obwohl er dieses erhalten könnte (er hat ja als Gesellschafter Einfluss hierauf) könnte es durchaus passieren, dass das Finanzamt ab einem gewissen Umsatz Gewinne unterstellt und der Einkommenssteuer unterwirft.
Das Finanzamt prüft dann die Finanzlage der Gesellschaft und schaut, wie viel Gewinn ein ordentlicher Gesellschafter aus der Gesellschaft herausgenommen hätte. Demnach wird das Modell leider nicht funktionieren (also im Hinblick darauf, dass keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss), wonach der Gesellschafter sich kein Gehalt auszahlen lässt und das Gesellschaftsvermögen immer weiter wächst.
2.Ist es z.B. möglich, wenn die UG am Anfang erstmal keinen oder nur einen sehr geringen (z.B. 200 Euro pro Monat) Umsatz macht? Bin ich dann auch von der Sozialversicherungspflicht befreit?
Wie bereits oben ausgeführt ist dieses in zivilrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Problem. Ob eine Sozialversicherungspflicht versteht ist immer eine Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere davon ab, ob der Geschäftsführer eher als Angestellter (dann besteht grds. die Sozialversicherungspflicht) oder nicht als Angestellter einzustufen ist.
Bei einem Gesellschafter- Geschäftsführer ist eher davon auszugehen, dass dieser nicht angestellt ist im Sinne eines Arbeitnehmers. Dies ist aber wie bereits gesagt eine Frage des Einzelfalls.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr informativen Link mit vertiefenden Informationen zu diesem Thema beigefügt:
http://www.koesterblog.com/unternehmergesellschaft/sozialversicherungspflicht-des-geschaftsfuhrers-wann-ist-der-geschaftsfuhrer-einer-gmbh-ug-sozialversicherungspflichtig#more-566
3. Wie wird das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers festgelegt? Wenn ich das richtig sehe, mache ich diese Festlegung selbst in meiner Funktion als Gesellschafter.
Ja, dies ist grundsätzlich richtig, hier muss aber eine Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern (falls vorhanden) erfolgen im Gesellschaftsvertrag.
4.Aber mir stellt sich die Fragen, was in folgendem Fall passieren würde:
- erstes Jahr habe ich 300 Euro Umsatz pro Monat, zweites Jahr dann 800. Sagen wir, zuerst habe ich 100 Euro pro Monat als Geschäftsführer-Gehalt bekommen, dann im 2. Jahr 200 oder gar 300. Ist das möglich?
Ja, das ist grundsätzlich möglich (s.o.)
5. ….............- auch hier die Frage: Sind solche Gehälter überhaupt möglich? Bin ich bei solchen Gehältern sozialversicherungspflichtig?
Ja, solche Gehälter sind möglich. Die Sozialversicherungspflicht hängt hängt wie bereits gesagt insbesondere von der Frage ab, ob der Geschäftsführer als weisungsgebundener Arbeitnehmer einzustufen ist, was eine Frage des Einzelfalls ist und was ich nach Ihrer Schilderung eher ausschließen würde.
Eine abschließende Wertung ist aber im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.11.2010 12:43:16
Hallo,
herzlichen Dank erstmal für die Antwort.
Sie schreiben:
"In steuerrechtlicher Hinsicht sieht es allerdings anders aus. Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt erhält, obwohl er dieses erhalten könnte (er hat ja als Gesellschafter Einfluss hierauf) könnte es durchaus passieren, dass das Finanzamt ab einem gewissen Umsatz Gewinne unterstellt und der Einkommenssteuer unterwirft.
Das Finanzamt prüft dann die Finanzlage der Gesellschaft und schaut, wie viel Gewinn ein ordentlicher Gesellschafter aus der Gesellschaft herausgenommen hätte. Demnach wird das Modell leider nicht funktionieren (also im Hinblick darauf, dass keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss), wonach der Gesellschafter sich kein Gehalt auszahlen lässt und das Gesellschaftsvermögen immer weiter wächst."
Genau dieses Modell schwebte mir vor. Ist es nicht abgewandelt, mit einem geringen Gehalt, dass für das Finanzamt aber noch okay ist, möglich? Eine UG muss ja sowieso immer 25% vom Gewinn zurücklegen. Wenn ich also 600 Euro Umsatz/Monat habe, 80 Euro Kosten und 220 Euro Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, kann ich dann 300 Euro (50%) immer auf dem Unternehmenskonto zurücklegen ohne es im Moment für meine Einkommenssteuer relevant zu machen?
Falls dies nicht die richtige Art ist, diese Nachfrage zu stellen, bitte ich dies zu entschuldigen, ich benutze dieses Plattform zum ersten Mal. Falls ich anders fragen soll (neue Frage?), bitte teilen Sie es mir mit.
Hallo,
herzlichen Dank erstmal für die Antwort.
Sie schreiben:
"In steuerrechtlicher Hinsicht sieht es allerdings anders aus. Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt erhält, obwohl er dieses erhalten könnte (er hat ja als Gesellschafter Einfluss hierauf) könnte es durchaus passieren, dass das Finanzamt ab einem gewissen Umsatz Gewinne unterstellt und der Einkommenssteuer unterwirft.
Das Finanzamt prüft dann die Finanzlage der Gesellschaft und schaut, wie viel Gewinn ein ordentlicher Gesellschafter aus der Gesellschaft herausgenommen hätte. Demnach wird das Modell leider nicht funktionieren (also im Hinblick darauf, dass keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss), wonach der Gesellschafter sich kein Gehalt auszahlen lässt und das Gesellschaftsvermögen immer weiter wächst."
Genau dieses Modell schwebte mir vor. Ist es nicht abgewandelt, mit einem geringen Gehalt, dass für das Finanzamt aber noch okay ist, möglich? Eine UG muss ja sowieso immer 25% vom Gewinn zurücklegen. Wenn ich also 600 Euro Umsatz/Monat habe, 80 Euro Kosten und 220 Euro Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, kann ich dann 300 Euro (50%) immer auf dem Unternehmenskonto zurücklegen ohne es im Moment für meine Einkommenssteuer relevant zu machen?
Falls dies nicht die richtige Art ist, diese Nachfrage zu stellen, bitte ich dies zu entschuldigen, ich benutze dieses Plattform zum ersten Mal. Falls ich anders fragen soll (neue Frage?), bitte teilen Sie es mir mit.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.11.2010 15:52:54
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie schrieben : " Eine UG muss ja sowieso immer 25% vom Gewinn zurücklegen. Wenn ich also 600 Euro Umsatz/Monat habe, 80 Euro Kosten und 220 Euro Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, kann ich dann 300 Euro (50%) immer auf dem Unternehmenskonto zurücklegen ohne es im Moment für meine Einkommenssteuer relevant zu machen?
Dies wird leider auch nicht mit absoluter Sicherheit möglich sein. Hier werden Sie voraussichtlich lediglich 25% auf dem Konto belassen können, ohne, dass dieses bei der Einkommenssteuer in Ansatz gebracht wird.
Bei einem so niederigen Umsatz wird nämlich das Finanzamt davon ausgehen, dass der Geschäftsführer normalerweise darauf angewiesen ist, den übersteigenden Betrag als Gewinn herauszunehmen.
Dies liegt aber auc himemr etwas im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Es kann gut sein, das Sie mit Ihrem oben vorgeschlagenen Modell und den geringen Umsätzen dies noch so gerade eben hinbekommen, letztendlich können Sie aber aus den oben genannten Gründen insoweit leider nicht sicher sein.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie schrieben : " Eine UG muss ja sowieso immer 25% vom Gewinn zurücklegen. Wenn ich also 600 Euro Umsatz/Monat habe, 80 Euro Kosten und 220 Euro Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, kann ich dann 300 Euro (50%) immer auf dem Unternehmenskonto zurücklegen ohne es im Moment für meine Einkommenssteuer relevant zu machen?
Dies wird leider auch nicht mit absoluter Sicherheit möglich sein. Hier werden Sie voraussichtlich lediglich 25% auf dem Konto belassen können, ohne, dass dieses bei der Einkommenssteuer in Ansatz gebracht wird.
Bei einem so niederigen Umsatz wird nämlich das Finanzamt davon ausgehen, dass der Geschäftsführer normalerweise darauf angewiesen ist, den übersteigenden Betrag als Gewinn herauszunehmen.
Dies liegt aber auc himemr etwas im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Es kann gut sein, das Sie mit Ihrem oben vorgeschlagenen Modell und den geringen Umsätzen dies noch so gerade eben hinbekommen, letztendlich können Sie aber aus den oben genannten Gründen insoweit leider nicht sicher sein.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
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