Festlegung Zweitwohnsitz
11.05.2012 22:22 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite unter der Woche als Bereichsleiter bei einem Lebensmitteldiscounter in Nürnberg und fahre meist erst Samstag abends nach Hause (Landshut). Die Stadt Nürnberg möchte meinen Erstwohnsitz nach Nürnberg legen. Leider kann ich hierbei meine Kosten (Mietkosten mtl., Einrichtung usw.) nicht steuerlich geltend machen. Kann ich aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, unabhängig von Arbeits- und Wohntagen, meinen Zweitwohnsitz selber festlegen, bzw. welche Möglichkeiten hätte ich noch?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
JB
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Eingrenzung vom Fragesteller
11.05.2012 | 22:27









