Festes Büro in Deutschland ausländischer GmbH
Preis: ***,00 € |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stephan Bartels
| in unter 2 Stunden
Hallo!
Ich bin ein ausländischer Unternehmer, der ein festes Kontaktbüro in Deutschland für seinen ausländischen Unternehmen eröffnen will.
Zuerst möchte ich sagen, dass ich schon darüber Bescheid weiß, dass es 4 Möglichkeiten für ausländischen Unternehmer gibt, in Deutschland sein Geschäft machen zu können:
1. Handelsvertreter von ausländischen Unternehmen (Ausländischer Unternehmer braucht keine Gewerbeanmeldung in Deutschland)
2. Kontaktbüro von ausländischen Unternehmen (Ausländischer Unternehmer braucht keine Gewerbeanmeldung in Deutschland)
3. Zweigniederlassung für ausländisches Unternehmen (Ausländischer Unternehmer braucht Gewerbeanmeldung in Deutschland)
4. Gründung einer deutschen juristischen Person
Es wäre natürlich besser, wenn ich mich für eine Zweigniederlassung anmelden würde. Aber das Problem ist, dass man mindestens 150.000 euro jährlich Eintragungspflicht vorlegen muss. Und weil wir neues Unternehmen sind, so viel haben wir nicht. Selbstverständlich kann ich für neues Gewerbe auch nicht anmelden, weil ich ein Nicht-EU-Ausländer bin, brauche ich mindestens 250.000 euro vorlegen. http://www.frag-einen-anwalt.de/redirect.asp?location=http://dejure.org/gesetze/AufenthG/21.html
Deswegen habe ich mich entschieden in Deutschland nur ein Kontaktbüro öffnen und nur zur Beratung und Info für unsere Kunden, damit sie bei unserem in Ausland angemeldete Unternehmen sich anmelden können.
Ich möchte bisschen Information über unsere Firma geben, damit Sie den Prozess bisschen verstehen. Wir sind eine Beratungsfirma für die Studenten, die in Deutschland kommen wollen. (Studium, Sprachkurs, Praktika, Studienkolleg, PhD usw.) Weil alle unsere Kunden nur ausländer sind, denke ich brauchen wir hier in Deutschland nicht anzumelden. Stattdessen haben wir in jedem Land (Momentan nur in 5 Ländern) ein GmbH gegründet, damit wir mit diese ausländische Kunden richtig arbeit können.
Aber manchmal unsere Kunden sind in Deutschland mit beschränkter Aufenthaltstitel und möchten uns besuchen. Deswegen möchten wir hier in Deutschland auch ein festes Büro haben, um nur Info zu geben. Um besser zu verstehen habe ich das hier erklärt - http://i.imgur.com/SsTfi.jpg
Heute war ich in IHK Heidelberg und habe gefragt ob ich für ein Kontaktbüro irgendwo anmelden muss, dass ich weiß, dass ich keine Gewerbeanmeldung dafür brauche. Komischerweise hat man in IHK Heidelberg gesagt, dass es ohne Gewerbeanmeldung nicht möglich ist. Dagegen habe ich auf der Webseite von IHK gezeigt, dass es doch möglich ist, ein Büro zu eröffnen, in dem keine Gewerbetätigkeit statfinden wird. Hier lesen - http://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Recht-Steuern/Rechtsauskuenfte/Allg.-Rechtsauskuenfte-Vertragsrecht2/Unternehmerische-Taetigkeit-v.-auslaendischen-Staatsbuergern-Unternehmen-in-Deutschland.html
Danach hat man gesagt, dass sie eigentlich nicht sicher sind, und ich mich bei IHK Mannheim melden soll, weil es da noch bessere Experte(!!!) gibt.
Also möchte ich fragen,
1. kann ich ohne Gewerbeanmeldung ein festes Büro für mein Unternehmen in Deutschland eröffnen? (Keine Zweigniederlassung! Warum nicht?-siehe oben)
2. Wenn ja, wer darf da arbeiten? Darf ich jemanden engagieren, dass immer da sitz und Kunden veranlassen wird? Wenn nicht, nur ich kann da arbeiten?
3. Wenn nicht, ohne Gewerbeanmeldung kein festes Büro in Deutschland eröffnen, welche Möglichkeiten dafür gibt, ohne Gewerbeanmeldung (wegen 250.000 euro) das zu machen?
GmbH









