Festangestellt während Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber
| 18.07.2012 21:23
| Preis:
30,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich bin bis Ende September in Elternzeit und habe eine Festanstellung und unbefristete Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber.
Ich möchte meine jetzige Tätigkeit weiterführen und nicht mehr zu meinem primären Arbeitgeber zurückgehen. Ich habe jedoch eine Kündigungszeit von 12. Monaten bei meinem primären Arbeitgeber.
Ich möchte mit dem primären Arbeitgeber über eine Lösung verhalndeln und eventuel eine Einmalzahlung durchsetzen.
Was passiert mit meinerm Arbeitsvertrag mit meinen sekundereränen Arbeitgeber, wenn ich bis Ende September keine Einigung finden kann?
18.07.2012 | 22:45
Antwort
von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Wenn Sie keine Einigung finden, dann sind Sie verpflichtet, die Arbeit bei Ihrem primären Arbeitgeber nach Ende der Elternzeit wieder aufzunehmen.
Da Sie ja nicht beide Arbeitsplätze gleichzeitig bedienen können (nehme ich an), wird das problematisch.
Sie müssten nämlich Ihrem neuen Arbeitgeber - wenn hier bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag (mündlich oder schriftlich) geschlossen wurde - ebenfalls nach Ende der Elternzeit zur Verfügung stehen.
Wenn Sie dort nicht ordnungsgemäß erscheinen, können sie abgemahnt und dann gekündigt werden.
Da Sie ja nicht das erste Arbeitsverhältnis mehr weiterführen wollen, sollten Sie unbedingt bis September eine Lösung gefunden haben.
Sie können gerne rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um alle Eventualitäten durchzusprechen.
Z.B. wäre auch interessant, inwieweit Ihr alter Arbeitgeber Sie überhaupt weiterbeschäftigen möchte. Es kann sogar so sein, dass die Aufnahme einer zweiten Beschäftigung dem Arbeitsvertrag widerspricht, sodass ggf. auch die von Ihnen erhoffte Zahlung nicht erfolgen wird.
Nachfrage vom Fragesteller
18.07.2012 | 23:11
Ein schriftlicher Vertrag mit sekundärem Arbeitgeber liegt vor. Der primäre Arbeitgeber hat die zweite Beschäftigung genehmigt. Könnte ich bei meinem 2. Arbeitgeber weiterarbeiten, wenn der erste mich für den Kündigungszeitraum freistellt?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.07.2012 | 17:09
Sehr geehrter Fragender,
Grundsätzlich ist es möglich, eine Freistellung mit dem Primärarbeitgeber zu erlangen und beim Sekundärarbeitgeber arbeiten. Sie können auch mit dem Primärarbeitgeber das Arbeitsverhältnis mittels eines Aufhebungsvertrags (evtl. gegen eine Abfindung) aufheben. Ob dies finanziell Sinn macht, kann hier leider nicht beurteilt werden.
Hinsichtlich der Freistellung selbst gibt es sowohl die unentgeltliche Freistellung als auch die Freistellung gegen Fortzahlung des Lohns. Ein anderweitiges Einkommen (bzw. das böswillig nicht erzielte Einkommen) ist gegen den Lohn grundsätzlich zu rechnen. Der Arbeitnehmer soll hier nicht besser gestellt werden, als wenn er seine primäre Arbeitspflicht erfüllen würde.
Häufig wird die Freistellung des Arbeitgebers unter Anrechnung des Resturlaubs gewährt. Dann haben Sie eventuell das Problem, dass Ihr Jahresurlaub bereits verbraucht ist. Der Jahresurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich nur einmal im Jahr zu gewähren, unabhängig davon, bei wie vielen Arbeitgebern der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Allerdings muss der neue Arbeitgeber hiervon keinen Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. C. Seiter