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Frage geschrieben am 14.10.2010 10:41:54

Fernreise trotz eventueller Schulden

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 827
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte folgende Frage:

Vor etwa einem Jahr bin ich psychisch schwer erkrankt und habe in diesem Zusammenhang mein Leben schleifen lassen. Keine Post mehr geöffnet nichts.

Seit geraumer Zeit geht es mir nun wieder besser, ich wohne wieder
alleine in einer neuen Wohnung und habe auch einen Job.

Ich war heute beim Einwohnermeldeamt und habe mich umgemeldet, da ich gerade dabei bin mein Leben neu zu ordnen.
Ich weiss von einem Schuldner, hier bin ich gerade am Ratenzahlungen vereinbaren.

Nun habe ich aber folgendes Problem:

Es könnte durchaus sein, dass es noch mehr Schuldner gibt. Wie kann ich offen auf sie zu gehen und nach Lösungen suchen. Oder muss ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben?

Es könnte durchaus sein, dass ich noch Schulden beim Finanzamt habe. Wie bekomme ich dies herraus? Kann man dort einfach anrufen.

Im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit würde ich nächste Woche gern nach China fliegen. Kann es sein, dass ich verhaftet werde, wenn es noch mehr Gläubiger gibt oder ich Schulden beim Finanzamt habe?

Danke und Gruss


Antwort geschrieben am 14.10.2010 11:19:45
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie mit „Schuldnern" in Wirklichkeit Gläubiger meinen, welche noch Ihnen nicht vollumfänglich bekannte Forderungen gegen Sie haben könnten. Sollten Sie hingegen selbst noch eigene Forderungen gegen andere Schuldner haben, obliegt es Ihnen natürlich, diese – notfalls mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe – beizutreiben.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob es noch weitere Gläubiger gibt, können Sie zunächst nur die nächste Post abwarten, ob sich darin eventuell dann noch entsprechende Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen befinden. Erst dann können Sie natürlich diese Forderungen auf Ihre Berechtigung hin überprüfen, um danach gegebenfalls mit den jeweiligen Gläubigern über eine Ratenzahlung oder Stundung, eventuell auch einen Erlass zu verhandeln oder soweit vorhanden Einwendungen erheben. Sollte die Post aus Ihrer Zeit der Krankheit noch irgendwo verhanden sein, empfiehlt es sich natürlich, auch diese auf mögliche Forderungen von Gläubigern im Nachhinein zu überprüfen, um dann Kontakt zu diesen und mögliche Verhandlungen aufzunehmen. Gleichermaßen können Sie sich selbstverständlich wahlweise telefonisch oder auch schriftlich beim Finanzamt erkundigen, ob gegen Sie noch Steuerschulden oder ähnliches bestehen.

Wenn Ihre Erkundigungen dabei ergeben sollten, dass noch entsprechende Gläubiger vorhanden sind, können Sie jedenfalls ohne weiteres versuchen, mit diesen wie aufgezeigt über mögliche Lösungen zu verhandeln. Eine eidesstattliche Versicherung müssen sie dabei nicht abgeben, jedenfalls sehe ich hier auf Grundlage IHrer Schilderung keine Anhaltspunkte. Dies wäre nur dann erforderlich, wenn bereits ein Gläubiger einen Zahlungstitel gegen Sie erwirkt hätte und schon aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben würde. Hierzu müsste auch erst einmal ein Gerichtsvollzieher bei Ihnen zu Hause vorbeikommen. Selbst wenn dieser Ihnen dabei eine Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung überbringen sollte, können Sie diese durch Vereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher immer noch dadurch verhindern, dass Sie eine Ratenzahlung dergestalt anbieten, als dass durch diese dann die gesamte im Rahmen der Vollstreckung noch geltend gemachte Forderung innerhalb eines halben Jahres von Ihnen nach und nach ausgeglichen wird.

Eine Verhaftung Ihrerseits könnte ansonsten nur dann erfolgen, wenn Sie im Fahnungsregister entsprechend geführt werden. Dazu müsste aber auch erst einmal überhaupt ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen, bei lediglich vorhandenen Schulden gibt es so etwas jedenfalls nicht. Sie müssten dazu schon eine gewichtige Straftat begangen haben, wofür ich jedoch auf Basis Ihrer Sachverhaltsschilderung keinerlei Anhaltspunkte sehe. Meines Erachtens haben Sie daher in dieser Richtung auch nichts zu befürchten und können problemlos die geplante Reise nach China antreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Bei verbliebenen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


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