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Frage geschrieben am 16.11.2009 16:23:19

Fernflugtickets

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 939
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Flug bezahlt aber keine Tickets

Flug bezahlt aber keine Ticketss
wir haben am 26.05 vier tickets nach Buenos Aires gekauft
frankfurt-Buenos Aires für den 19.12.2009
zurück am 09.01.2010
haben wir Einzahlung und den Rest mussten wir am 10.10.2009 Überweisen
das haben wir haben am 8.10.2009
Am 12 ruft uns das Reisebüro das die Fluggesellschaft die Reservierung
stoniert hat, weil kein Vertrag mehr mit Spainair (verbindung fra-Madrid).
Aber Sie sagte das Sie unsere Geld noch haben.
Ich habe nach Madrid angerufen und habe ich erfahren das das Reisebüro die
Reservierung nicht rechtzeitig bezahlt hat.
Ich rufe zeit Wochen fast täglich an und Sie sagen wir
sind auf die warteliste andere Fluge aber das wenig Hoffung haben
weil in so ein belibte Zeitpunkt sind alle Plätze voll und nicht für den Preis die
wir in Mai bekommen haben ( alles zusammen 4.120 €
Vielen Dank für Ihre hilfe


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 16.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.11.2009 16:53:22
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht
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Sehr geehrte Ratsuchende!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Sie haben hier mit dem Reisebüro einen Vertrag geschlossen und haben daher einen Anspruch auf Beförderung.
Hier hat anscheinend das Reisebüro die Nichtbeförderung aufgrund der verspäteten Zahlung verursacht.
Da Sie die Stornierung der Reservierung nicht zu vertreten haben bzw, nicht verschuldet haben, können Sie weiterhin auf Beförderung bestehen.
Sollte sich ein Flug zu den bereits vereinbarten Bedingungen nicht finden lassen, so hat das Reisebüro aufgrund der nicht rechtzeitigen Zahlung den Mehrpreis zu tragen.

Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de



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