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Fernabsatzrecht Widerruf mit 40€ Klausel bei Kombikäufen


| 03.05.2012 13:59 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann


| in unter 1 Stunde

Ein Kauf mit mehreren niedrigpreisigen Festpreis-Artikeln über eBay wird widerrufen und zurückgesendet. Wer trägt die Rücksendekosten ?


In unseren AGB und in der Widerrufbelehrung wird auf die 40€ Klausel hingewiesen
Wert unter 40€ = Rücksendekosten trägt der Käufer
Wert über 40€ = Rücksendekosten tragen wir als Verkäufer


Es heißt in der Widerrufbelehrung:
"wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt(...)


Wer muß die Rücksendekosten tragen, wenn mehrere Einzelartikel mit einem Einzelpreis von unter 40€ zurückgesendet werden, aber insgesamt ein Wert von 40€ erreicht wird ?


bezieht sich der Wert von 40€ auf den Wert des Einzelartikels oder auf den Wert aller zusammen zurückgesendeten Artikel ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
Widerruf
03.05.2012 | 14:27

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
70 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so kommt es auf den Wert der zurückgesendeten Ware(n) an, Palandt, Kommentar zum BGB, 69. Auflage, 2010, § 357 Rn. 6.

Dies gilt aber nicht, wenn dem Käufer eine falsche Sache ( sog. aliud ) oder eine mangelhafte Sache geliefert wurde, § 357 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz BGB.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt


Dr. Heise Gärtner Kerkmann
Partnerschaft von Rechtsanwälten

Achim
Obernstraße 91
28832 Achim
Telefon: 04202/523 218-0
Fax: 04202/ 523 218-1

Verden
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Telefon: 04231/677 33-0
Fax: 04231/677 33-29

E-Mail: info@kanzlei-hgk.de
Homepage: www.kanzlei-hgk.de

Nachfrage vom Fragesteller 03.05.2012 | 14:40

Danke für die Antwort

( versendet wurden korrekte & fehlerfreie Artikel, daher war es ein Widerruf und keine Reklamation )


Die 40€ Klausel gilt also für den GESAMTWERT der zurückgesendeten Artikel und nicht um den Wert des bzw. der zurückgesendeten Einzelartikel ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.05.2012 | 15:20

Guten Tag nochmal und vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Richtig, es kommt auf den Gesamtwert der zurückgesendeten Ware(n) an.

Wenn der Käufer also mehrere kleinpreisige Sachen bei Ihnen bestellt und den Widerruf erklärt, so kommt es auf den Gesamtwert der zurückgesendeten Waren an.

Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Sollten noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich auch per E-Mail an mich wenden.

Beste Grüße,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-05-03 | 15:35


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"Vielen Dank für die Auskunft ! Dann haben wir es bisher zwar richtig reguliert - aber eher damit gerechnet es wäre doch "Kulanz". Gut das das nun geklärt ist !"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-05-03
5/5.0

Vielen Dank für die Auskunft ! Dann haben wir es bisher zwar richtig reguliert - aber eher damit gerechnet es wäre doch "Kulanz". Gut das das nun geklärt ist !


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Achim

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