habe in Prag eine kleine Wohnung angemietet und biete diese nun auch der Allgemeinheit an (Freunde, Bekannte, Familie inbegriffen).
Beim Erstellen der Internetseite wurde ich jedoch darauf aufmerksam gemacht das ich zur Angabe einer Steuernummer gesetzlich ( § 5 TMG -Telemediengesetz) verpflichtet bin, da die Vermietung einer Ferienwohnung als geschäftliche Tätigkeit angesehen werden kann auch wenn es ein Minusgeschäft ist.
Bei Verstoss gegen das erwähnte Gesetz kann ein Bussgeld bis zu 50.000 Euro erhoben werden.
Wenn dem so ist wäre ich ihnen dankbar, wenn sie mir einen , bzw. den korrekten Weg aufführen würden um nicht wegen Steuerhinterziehung verfolgt / belangt zu werden.
Besten Dank im voraus.
Antwort geschrieben am 08.10.2010 13:18:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG sind Sie zur Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtet. Aber nur, wenn Sie eine solche haben. Zur Angabe Ihrer normalen Steuernummer oder persönlichen Identifikationsnummer sind Sie hingegen nicht verpflichtet. Von deren Angabe würde ich Ihnen auch abraten.
In wie weit Ihre Vermietungsidee umsatzsteuerpflichtig ist, lässt sich von hieraus nicht bewerten, da hierzu weitere Angaben erforderlich wären. Sie sollten sich diesbezüglich jedoch kurz mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und nachfragen. Auf diese Weise wissen Sie gleichzeitig, wie ihr zuständiger Finanzbeamter die Angelegenheit bewertet.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Für eventuelle Nachfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.
Letztlich möchte ich Sie bitten, abschließend auch die Bewertung nicht zu vergessen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Fietkau
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