Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema gekauft.
Hallo,
Ich habe am 21.03. einen Satz Sommerreifen inkl. Felgen bei eBay zu einem Preis von 450€ von Privat gekauft.
In dieser Auktion wurde wie folgt geworben:
"Gebrauchte Borbet Alufelgen mit kleinen Gebrauchsspuren. Dunlop Sport Maxx Reifen noch für 35.000km - 40.000km zu gebrauchen. Rad Schrauben sind auch dabei für Ford Mondeo Kombi 02."
Weiterhin wurde in der Auktion die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sprich der üblich verwendete Satz fehlte gänzlich.
In der Auktion war der Versand ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Beendigung der Auktion schrieb ich den Verkäufer an, ob es ggf. möglich sei diese zu versenden. Falls nicht, wäre es kein Problem und ich würde die weite Strecke auf mich nehmen und sie natürlich abholen kommen.
Der Verkäufer willigte ein und bat mich darum, 50 € mehr zu überweisen um die Versandkosten abdecken zu können. Dieser Aufforderung kam ich nach und überwies per PayPal 500 €.
Der Verkäufer sendete wie vereinbart die Felgen per Spediteur und trafen auch bei mir ein.
Kurz darauf montierte ich die Felgen auf mein Auto und musste nach einer kurzen Testfahrt feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Abrollgeräusche waren sehr laut, der Wagen "holperte" und schwimmte auf der Fahrbahn.
Daraufhin bin ich zu einem Reifenhändler gefahren, dieser begutachtete die Reifen und teilte mir mit, dass die Reifen Sägezahnbildungen aufweisen was diese Geräusche verursachen sowie eine schlechte Fahreigenschaft zur Folge hätten.
Grund der Sägezahnbildung ist, dass beim Vorbesitzer das Fahrwerk nicht mehr in Ordnung gewesen sein dürfte. Der Vorbesitzer dürfte wahrscheinlich diese Sägezahnbildung bzw. diese schlechte Fahreigenschaft kaum wahrgenommen haben da in Verbindung mit dem defekten Fahrwerk dies wieder im "Einklang" wäre.
Ich schrieb den Verkäufer an, um ihn mitzuteilen, dass diese Reifen so für mich und auch andere Personen mit einem funktionstüchtigen Fahrwerk nicht verwendbar seien. Er sagte nur, dass dies ihm nicht bekannt sei, dass die Reifen diesen Defekt hätten und die Kratzer wären in der Auktion genannt gewesen.
Ich wollte dem Verkäufer hierzu auch keinen Vorwurf machen, da lt. Aussage des Reifenhändlers, ihm dies nicht unbedingt aufgefallen sein müsste.
Eine TÜV Abnahme war mit diesen Reifen nicht möglich. Somit ließ ich auf alle 4 Felgen eine komplett neue Bereifung aufziehen ( Kosten 400 € ) dabei ist dann aber aufgefallen, dass 2 von 4 Felgen einen immensen Höhenschlag haben. Diesen Höhenschlag konnte man mit blosen Auge sehen, als diese ihre Runden auf der Auswuchtmaschine drehten. Die Höhenschläge wurden per Video dokumentiert. Die Altreifen wurden leider beim Wechsel durch den Reifenhändler schon entsorgt. Nicht rechtzeitig daran gedacht.
Dieser Höhenschlag ist bei einer Felge sehr stark, so dass man beim Fahren dies auch deutlich spürt und bei einer Felge etwas weniger stark ausgeprägt.
Fakt ist, dass man so damit nicht fahren kann da das Auto holpert und poltert. Somit musste ich eine komplett neue Felge vom Hersteller bestellen ( Kosten 180 € ).
Ich versuchte den Verkäufer telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich wollte mit ihm klären, dass er die Spedition haftbar hält, da ich nicht weiß wer den Schaden verursacht hatte. Es könnte auch sein, dass beim Transport die Felgen "zerdrückt" wurden. Den Spediteur konnte leider nur der Versender haftbar halten (lt. AGB des Spediteurs) doch da ich ihn nicht erreichen konnte, verstrich die Reklamationszeit von 5 Tagen.
Nun ist es so, dass ich aufgrund der Mehrkosten sichtlich verärgert bin und ihn bei Ebay negativ Beurteilte, mit dem Wortlaut:"Reifen nicht zu gebrauchen, 2 von 4 Felgen "eiern". An Anwalt übergeben." Mit dem Satz "…an Anwalt übergeben" wollte ich den Kontakt wieder zu ihm herstellen, da er sich totgestellt hatte. Dennoch hege ich die Absicht diesen Sachverhalt an einen Anwalt zu übergeben.
Als Reaktion auf meine negative Beurteilung, folgte die Aufforderung, die negative Beurteilung zu korrigieren. Es wäre alles Lüge und es stimme alles nicht. In seinen Emails spricht er jedesmal von den Kratzern auf den Felgen, die er auch in der Auktion genannt hätte. Die Kratzer sind aber nicht mein Anliegen. Es geht hier um den Höhenschlag der Felgen und die Mehrkosten, die ich zu tragen habe (Mehrkosten 580 € ) um diese Felgen überhaupt einsetzen zu können.
Nun meine Frage:
Wie kann ich die entstandenen Mehrkosten an den Verkäufer weiterbelasten bzw. eine Teilrückzahlung der gezahlten 500€ erreichen? Es würde mich schon freuen, die neu gekaufte Felge (180€) erstattet zu bekommen.
Wie stehen die Chancen auf Erfolg?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 6.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 6.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.05.2010 17:09:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Um hier einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer bejahen zu können, muss ein Schaden entstanden sein, den der Käufer zu verschulden hat.
Einen Schaden kann man hier problemlos bejahen, da die erworbenen Reifen nachweislich mangelhaft und nicht brauchbar waren und Sie diverse Investitionen tätigen mussten, um die Räder am Ende doch noch nutzen zu können.
Zumindest der Mangel an den 2 Felgen kann dem Verkäufer wohl zur Last gelegt werden und insoweit ein Verschulden nachgewiesen werden.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt 2 Jahre, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings lässt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, dass in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluss gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren).
Grundsätzlich haftet der Verkäufer auch für diesen Mangel, da er ihn hätte kennen müssen. Danach wäre der Verkäufer nach §§ 437. 434, 439 BGB zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet.
Da dies hier offensichtlich nicht in Betracht kommt, kann der Kaufpreis gemindert werden oder aber auch der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.
Da Sie die Reifen soweit auch verwenden, bleibt hier die Minderung. Danach können Sie einen Teil des Kaufpreises erstattet verlangen.
Daneben bestehen Schadensersatzansprüche. Hier können Sie Ihre zusätzlichen Aufwendungen beim Verkäufer erstattet verlangen.
Sie sollten Ihre Forderungen also schriftlich beim Verkäufer anmelden und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Reagiert er nicht, muss erwogen werden, einen Anwalt zu beauftragen oder direkt ins gerichtliche (Mahn-)Verfahren überzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere
Defektes Quad gekauft bei Ebay mit nicht angegebenem Unfallschaden
Alu - Felgen bei Ebay ersteigert, Mängel verschiegen.
Ebay Käufer hat Artikel mit sofort Kaufen gekauft, aber will den Artikel nicht..
Plagiate von Louis Vuitton bei Ebay gekauft
Defektes Quad gekauft bei Ebay mit nicht angegebenem Unfallschaden
Alu - Felgen bei Ebay ersteigert, Mängel verschiegen.
Ebay Käufer hat Artikel mit sofort Kaufen gekauft, aber will den Artikel nicht..
Plagiate von Louis Vuitton bei Ebay gekauft

