04.11.2010 | 19:00
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Sie fragen, nach der Befugnis der Bank über einen Geldbetrag zu verfügen, der Ihnen fälschlicherweise überwiesen wurde.
Grundsätzlich verhält es sich so, daß die Bank unproblematisch das Geld an den Auftraggeber zurück überweisen kann, so lange der Betrag noch nicht auf dem Konto des (falschen) Empfängers gutgeschrieben worden ist.
Insofern der Betrag auf dem Konto Ihrer GmbH bereits gutgeschrieben worden ist, hätte die Bank formal den Betrag nicht ohne die Zustimmung des Kontoinhabers zurück überweisen dürfen.
Eine andere Frage ist jedoch, ob Sie gegen die Bank gerichtlich vorgehen können. Sie räumen selbst ein, daß das Geld der GmbH fälschlich überwiesen wurde. In diesem Fall wäre die Kontoinhaberin zur Rückgabe des Überweisungsbetrags nach
§ 812 ff BGB verpflichtet.
Insofern wäre es gerichtlich nicht möglich eine Rückbuchung durchzusetzen, die ihrerseits dann wieder rückgängig gemacht werden müßte. Ein Gericht würde eine derartige Klage wahrscheinlich ablehnen, da nur ein formaler Anspruch vorliegt und es sich nicht um eine schutzwürdige Rechtsausübung handelt.
Mit anderen Worten: Sie hätten vor Gericht wohl keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da die GmbH keinen Anspruch auf den Zahlungsbetrag hat.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt