Ich habe bei einer "internetshophändler" eine software per e-mail bestellt, also nicht über die üblichen bestellschnittstellen des genannten shops!
Ich bin als einzelperson in der gastronomie tätig und diese software sollte in unserer webseite eingesetzt werden.
Wie ist in der gesetzgebung die bezeichnung "gewerblich" geregelt bzw. definiert (nur GmbH, AG, e.K etc.?)
Nach dem ich die software per e-mail bestellt hatte bekam ich schriftlich per post eine rechnung den ich über meine private bankkonto überwiesen habe.
Vom Verkäufer kam danach diese E-Mail:
----E-Mail BEGIN-------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielenk Dank für Ihre Bestellung.
Die Software steht in unserem Downloadcenter
http://www.xxxxxxx.xx für Sie bereit.
Mit den folgenden Daten können Sie sich einloggen
und die Software downloaden.
Benutzername: ****
Passwort: ****
Bitte beachten: mit dem Download der Software heben Sie das
14tägige Widerufsrecht auf.
Mit freundlichen Grüßen,
vorname name
----E-Mail ENDE-------------------------------------------
Auf der aufgerufenen loginseite und auf der eingelogten downloadseite des anbieters sind überhaupt keine texte oder links zu den AGBs und Keine
Widerrufsklauseln enthalten. Ich habe also weder eine widerrufsbelehrung gesehen noch eine AGB dieses internetshops.
1. Darf ich mich als privatkunde auf diesen ungenügend formulierten (wideruf statt widerruf) widerrufsbelehrung stützen und vom kauf
zurücktreten?
Einen schriftlichen Widerruf von mir hat der händler abgelehnt mit dem hinweis auf die §312d Abs.1 und Abs. 3 BGB.
2. Die Software ist mangelhaft darf ich mich auf die kaufrückabwicklung stützen oder bin ich verplichtet einen einen ersatz anzunehmen?
mit freundlichen grüssen
xxxxx
Antwort geschrieben am 24.12.2010 00:10:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Trettin
Trentelgasse 2, 45127 Essen, Tel: 0201 946299-30, Fax: 0201 946299-31
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 128
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
I. Ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht steht nur einem Verbraucher zu (§ 312d Abs. 1 BGB). Verbraucher ist gem. § 13 BGB "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann".
Da Sie den Kaufvertrag über die Software "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" geschlossen haben, sind Sie dem Verkäufer als Unternehmer i. S. des § 14 Abs. 1 BGB gegenübergetreten.
Schon deshalb steht Ihnen ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nicht zu.
Darüber hinaus bestünde ein Widerrufsrecht hier auch deshalb nicht, weil die heruntergeladene Software "auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet" ist (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB). § 312d Abs. 3 BGB düfte dagegen - entgegen der Auffassung des Anbieters - nicht einschlägig sein.
II. Wenn das Computerprogramm, bei dem es sich wohl um Standardsoftware handelt, mangelhaft ist, müssen Sie dem Anbieter grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben.
Wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten können Sie prinzipiell erst, nachdem Sie dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben (vgl. § 323 Abs. 1 BGB).
Ausnahmsweise bedarf es einer Fristsetzung z. B. dann nicht, wenn eine Nacherfüllung unmöglich ist oder der Verkäufer sie ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ich hoffe, daß diese Auskunft Ihnen weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
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