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Frage geschrieben am 29.06.2011 20:50:41

Fehlende Aufklärung über Kickbacks

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 883
Hallo,
In 2007 haben wir einen Fonds bei einem Finanzberater der Postbank gekauft. Wir wurden nur über das Agio informiert, nicht aber über die Kickbacks. Der Fonds läuft sehr bescheiden und unser eingesetzts Kapital ist in Gefahr. es handelt sich um einen Medienfonds und wir wurden über das Risiko gar nicht aufgeklärt. wie stehen die Chancen auf Schadenersatz durch die Bank wegen fehlender Aufklärung bzgl. Kickbacks?


Antwort geschrieben am 29.06.2011 21:01:54
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Nach der BGH Entscheidung vom 29.06.2010 (Az. XI ZR 308/09) trifft die Bank ein Verschulden, wenn Sie über Kickback Zahlungen nicht aufklärt. Die Bank kann sich nicht darauf berufen, dass eine Beratungspflicht zum damaligen Zeitpunkt nicht bestanden hat.

Daher trifft die Bank die Beweislast, dass sie kein Verschulden trifft, was in der Regel nur schwer gelingen wird.

Weiterhin muss die Bank nachweisen, dass Sie die Anlage auch getätigt hätten, wenn Sie von der Kickback Zahlung gewußt hatten.

Sie haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. die Rückabwicklung des Fondskaufvertrages.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen



Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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