Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema Fehldiagnose.
Hallo,
Anfang Juli 2005 zog ich mir bei einem Sturz im privaten Umfeld eine Schulterverletzung zu, mit der ich Tags darauf zu meinem Hausarzt ging. Dieser überwies mich ins Krankenhaus, wo nach erfolgter Röntgenaufnahme die Diagnose gestellt wurde, das keine Fraktur vorliegt und als Medikation das einfache einreiben mit z.B. Voltaren Salbe angeordnet wurde. Ich konnte in den nächsten Wochen nur mit Schmerzmitteln mehr schlecht als recht meinen Alltag bewältigten. Nachts habe ich kaum schlafen können, weil ich unter extremen Schmerzen litt. Meinen Sport musste ich komplett einstellen, Autofahren und andere alltägliche Dinge wie das an- und ausziehen wurden zur Qual. Nach ca. 3 Monaten waren die Schmerzen nach wie vor noch vorhanden und ich ging erneut zu meinem Arzt. Dieser überwies mich wiederholt ins Krankenhaus, diesmal allerdings zur Kernspintomographie. Die Kernaussage der Diagnose diesmal lautete allerdings: "[...] Spongiosaödem in den lateralen 3cm der Clavicula und im Acromion [...] das Gelenk ist distrahiert [...] Die ödematösen Knochenveränderungen sind Ausdruck von Spongiosamikrofrakturen, wobei bei diesen Verletzungen längerfristig die Entwicklung einer regionalen Osteoporose möglich ist. [...]". Auf den Aufnahme der Kernspintomographie wurde mir die Distrahierung am Monitor vorgeführt. Da ich im Besitz der 3 Monate zuvor erstellten Röntgenaufnahmen bin, verglich ich diese mit den Kernspin-Aufnahmen. Trotz meines nur laienhaften Verständnisses, ist selbst auf diesen vor 3 Monaten erstellten Röntgenbildern, einer Meinung nach genau diese Distrahierung deutlich zu erkennen.
Ich habe nun in der nächsten Woche einen Termin mit dem Chefarzt der Klinik, um genau diese Thematik zu diskutieren. Allerdings bin ich mir derzeit nicht im klaren darüber was dieses Gespräch für mich bedeuten kann/wird. Die Lebensqualität von mir und meiner Familie ist durch diese Verletzung erheblich gesunken, da ich neben der eingeschränkten Beweglichkeit auch unter Gereiztheit aufgrund der ständigen Schmerzen und der mir als Ausgleich stark fehlenden sportlichen Aktivitäten leide.
Welche Möglichkeiten stehen mit hier offen? Auf was sollte ich mich einlassen, auf was auf gar keinen Fall? Wie steht es mit den Ansprüchen auf Schmerzensgeld? Muss ich mich auf eine Operation einlassen, obwohl der Arzt bei der 2. Untersuchung ganz klar sagte, das eine OP zum Zeitpunkt der ersten Untersuchung angezeigt gewesen wäre, nun aber keinen Sinn mehr macht. Welche Auswirkungen hat dieser Vorfall auf meine Berufunfähigkeits- und Unfallversicherung.
Vielen Dank für Ihre Anwtorten.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 21.11.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.11.2005 07:03:22
der behandelnde Arzt schuldet Ihnen aus dem Arztvertrag natürlich eine fachkundige Diagnose. Wenn er diese Pflicht verletzt hat, schuldet er Ihnen Ersatz des daraus folgenden Schadens. Dies ist dann der Fall, wenn der Arzt bei der ersten Untersuchung die Distrahierung hätte erkennen können und die sich jetzt daraus entwickelnden Folgen hätten vermieden werden können.
Problematisch ist in der Praxis regelmäßig der Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und den späteren Folgen.
Sie sollten zunächst Einsicht in sämtliche Behandlungsunterlagen nehmen, um festzustellen, was tatsächlich der behandelnde Arzt ursprünglich meint, diagnostiziert zu haben. Hierauf haben Sie einen Anspruch.
Für den Fall einer Fehldiagnose haben Sie -vorausgesetzt, daß die Folgen bei einer richtigen Diagnose unterblieben wäre- Anspruch auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz, im krassen Fall für den Fall von Spätfolgen auf Ersatz aller daraus folgenden etwa Verdiensteinbußen.
Denken Sie bei einer etwaigen Regelung unbedingt daran, daß die Gegenseite für Spätfolgen bereits jetzt auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ansonsten verjähren die Folgen aus der Falschbehandlung nach drei Jahren.
Ich hoffe, ich habe Ihnen zunächst weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
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