Fassadendämmung - WEG-Beschluss
Preis: 28,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Wohnanlage, errichtet in 1993 nach den damaligen Bestimmungen, besteht aus 12 Wohnungen und 9 Tiefgaragenstellplätzen. Die Wohnanlage ist im Besitz von 3 Eigentümern (je 1 Wohnung), 7 Eigentümern (je 1 Wohnung und 1 Garage) und 1 Eigentümer (2 Wohnungen und 2 Garagen).
Gemäß den Bestimmungen unserer Teilungserkärung aus 1993 bestimmt sich das Stimmrecht nach Köpfen. Besitzt ein Sondereigentümer mehrere Einheiten, so hat er dennoch nur 1 Stimme. In der Teilungserklärung ist des weiteren geregelt, dass bauliche Maßnahmen, welche durch technische Neuerungen oder durch eine Änderung der Lebensgewohnheiten notwendig werden, von der Eigentümergemeinschaft mit 3/4 der Stimmen aller Eigentümer beschlossen werden können. Weitere Bestimmungen bezüglich baulicher Maßnahmen enthält unsere Teilungserklärung nicht.
Die Außenfassade unserer Wohnanlage weist seit Jahren Haar-Risse (vermutlich Setzungsrisse) auf. Weitere aus diesen Putzrissen resultierende Schäden, wie z.B. Schimmelbildung, liegen nicht vor.
Unsere Hausverwaltung beabsichtigt in 3-4 Monaten anlässlich einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einen Beschluss über die Fassadenrenovierung herbeizuführen. Zusammen mit dieser Maßnahme sollen nach der Vorstellung der Hausverwaltung nicht nur die Putzrisse (optische Mängel) beseitigt werden, sondern gleichzeitig soll die gesamte Hausfassade mit einer Wärmedämmung versehen werden. Gemäß dem verbrauchsorientierten Energieausweis vom April 2008 liegt der Energieverbrauchskennwert (der Energieverbrauch für das Warmwasser ist enthalten) bei 143.
Die Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. Euro 40.000,-- (Ausbesserungsarbeiten) und ca. Euro 100.000,-- (Ausbesserungsarbeiten und Fassadendämmung).
Anlässlich der letzten ordentlichen Eigentümerversammlung wurde bereits mehrheitlich beschlossen (1 Enthaltung - 2 Nein-Stimmen - 6 Ja-Stimmen) einen Architekten / Energieberater für ca. Euro 10.000,-- (abzüglich Euro 4.000,-- KfW-Zuschuss) als Sonderfachmann für die anstehenden Fassadenrenovierungsarbeiten zu beauftragen.
Fragen: Wieviele Eigentümer müssen der Fassadendämmung zustimmen, damit die Fassadendämmung umgesetzt werden kann? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert Ihre Meinung? Liegen in gleichgelagerten Fällen höchstrichterliche Entscheidung bereits vor und wenn ja welche?









