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Frage geschrieben am 23.09.2010 01:08:14

Familienzusammenführung oder Heiratsvisum

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 2691
Sehr geehrter Anwalt,
ich plane derzeit meine Ukrainische Freundin zu heiraten um zusammen in Deutschland user Leben verbringen zu können.
Meine Freundin ist 30 mit einer Tochter(8 Jahre) aus erster ehe und geschieden.
Ich bin 37 Deutscher Statsbürger mit Abitur und Kaminkehrerausbildung!
Dqa ich derzeit meinen Meisterkurs absolviere habe ich kein Einkommen.
Ich besitze eine halbe Villa (gesammt 250 quadratmeter Wohnfläche) und ein Auto im derzeitigen Wert von 16t Euro.
Da ich nicht Hartz 4 berechtigt bin oder alle meine Daten offenlegen möchte werde ich mit 700 Euro und Zahlung meiner Kapitallebenscversicherung, Krankenkasse , Haftpflichtversichrrung) unterstützt.

Wenn ich meinen Beruf als angestellter im Februar wieder aufnehme verdiene ich ca 2000 Euro Netto.
Meine Freundin arbeitet als Fitnesstrainerin in der Ukraine fest angestellt als Fitnesstrainerinn und möchte in Deutschland Ihren Beruf weiter ausführen.

Mein Problem ist das wir gerne Anfang des Jahres oder im Dezember heiraten möchten,
ich aber glaube das sie kein Heiratsvisum bekommt, weil ich kein 3 monatige Gehalt vorweisen kann.
Liege ich darmit richtig?
Wie verhält es sich, wenn wir in der Ukraine heiraten (oder vielleicht besser in Dänemark)
und wir dann eine Familienzusammenführung in Deutschland beantragen?
Muß ich dazu auch ein 3 monatiges Gehalt vorweisen?
Meine Freundin spricht gut Deutsch mit sehr wenigen gramatischen Fehlern.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick


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