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Frage geschrieben am 21.11.2010 23:44:36

Familienrecht: Befangenheit des Anwalts

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1816
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Anwalts.
Im Novemer 2009 hat meine Frau sich von mir getrennt. Ich zahle Unterhalt für meine Tochter und für meine Frau.
Im letzten Monat habe ich mit meiner neuen Partnerin ein Baby bekommen.
Durch einen Zufall hat meine Frau und meine Partnerin den gleichen Anwalt. Der reagiert munter drauf los.
Meine Frage: Wenn meine Partnerin mich auf Unterhalt verklagt, meine noch Ehefrau aber ebenfalls, ist der Anwalt nicht befangen? Was passiert gebührentechnisch wenn er ein Mandat niederlegt?
Muß meine Partnerin die ANwaltsgebühren zahlen?
Wie wird der Anwalt reagieren?


Antwort geschrieben am 22.11.2010 04:52:27
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
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Sehr geehrter Fragesteller,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Rechtsanwälte unterliegen dem Verbot widerstreitende Interessen wahrzunehmen. In Ihrem Fall, sehe ich KEINE widerstreitenden Interessen. Der Unterhaltsanspruch Ihrer Gattin Ihnen gegenüber und etwaiger Unterhaltsansprüche Ihrer Partnerin gegenüber sind Forderungen, die beide gegen Sie gerichtet sind.

Ab gesehen davon muss ein solcher Interessenkonflikt auch dann tatsächlich eintreten, allein die Möglichkeit reicht nicht aus.
Ist dies der Fall, muss der Rechtsanwalt das Mandat niederlegen und auf seine Gebühren verzichten.

Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht auch nicht klar hervor, in welcher Form der Rechtsanwalt „munter darauf los reagiert".
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin



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