Frage geschrieben am 10.03.2007 18:12:00
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Familienname geschützt?
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2355Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich trage einen sehr bekannten, ehemals adligen, Namen.
Im Zusammenhang mit meinem Familiennamen habe ich alle sinnvollen Domain registriert.
a) Kann ein anderes Familienmitglied, eine Firma mit unserem Familiennamen oder ein sonstiger Rechteinhaber die Domains für sich beanspruchen, sofern diese von mir nicht genutzt werden?
b) Kann Herr Mustermann meinen Familiennamen als Marken anmelden und ggf. Produkte unter diesem Namen verkaufen?
c) Wenn ich ein Produkt unter meinem Familiennamen herausgebe, steht es dann allen Familienmitgliedern oder sonstigen Rechteinhabern an meinem Namen frei ein ähnliches Produkt unter dem gleichen Namen zu vertreiben, sofern ich meinem Familiennamen nicht für die entsprechende Warengruppe als Marke angemeldet habe?
Vielen Dank!
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.03.2007 18:41:31
die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
zu a)Lassen Sie die Domains ungenutzt, so könnte ein Fall sog. Domain-Grabbings vorliegen, d.h. ein Missbrauch der Domains. Ob in Ihrem Fall wirklich von einem Missbrauch gesprochen werden kann, müsste konkret geprüft werden. Momentan kann ich dies nicht erkennen. Ohne weiteres kann ein Dritter Ihre Domains somit nicht beanspruchen.
b)Eine Markenanmeldung mit Ihrem Namen wäre denkbar. Allerdings könnten Ihnen in diesem Fall Unterlassungsanspüche gegen Herrn Mustermann zustehen.
c) Familienmitgliedern stehen die gleichen Namensrechte zu wie Ihnen. Lassen Sie Ihr Produkt patentieren und als Marke eintragen. Sie könnten auch mit Ihren Familienmitgliedern eine Regelung treffen, die sich auf Ihr Produkt bezieht. So wäre eine Absicherung Ihrerseits möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe für Ihre Fragen gegeben zu haben.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
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