Familiennachzug zum Ausländer mit Niederlassungserlaubnis.
Preis: ***,00 € |
Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich bitte hier um einen Rat im Umgang mit Ausländerbehörde und zwar mit Sachbearbeiterin, die unseren Antrag auf Familiennachzug bearbeitet.
Folgende Hintergründe: meine Frau (russ. Staatsangehörige) und ich (weissruss.Staatsangehöriger) haben im Juli 2010 in Russland geheiratet. Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland, habe einen festen Job und ausreichenden Wohnraum in Deutschland. Mein Einkommen ist mehr als ausreichend für den Familiennachzug. Meine Frau hat den A1 Test erfolgreich in Russland (Moskau) bestanden. Unser Antrag ist bei der Ausl.behörde in meinem Wohnort (mittelgroße Stadt in Bayern) am 16.09 angekommen. Ich war am 14.10 zu einem Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin zur Vorsprache und Unterlagenvorlage. Es wahr wohl eine Prüfung auf die Scheinehe, denn die Sachbearbeiterin hat mich Löcher in den Bauch wegen Details zu Hochzeit, Eltern meiner Frau, diverse Daten etc. gefragt. Ich habe alle Fragen beantwortet und meine Aussagen auch unterschrieben. Alle Unterlagen sind komplett abgegeben worden und sind in Ordnung. Zum Gesprächsschluß meinte die Sachbearbeiterin sie kann nicht sagen, wie lange es dauern wird, bis wir von ihr Bescheid bekommen, dass meine Frau ein Visum in Moskau erteilt bekommen kann. Dann hat sie ein Mindestbearbeitungsfrist für solche Anliegen von mindestens 3 Monaten genannt. Da ist mir fast schlecht geworden. Sie meinte, sie habe die Unterlagen am 16.09 von der Botschaft erhalten und ab da zählen mind. 3 Monate Bearbeitungszeit.D.h. laut dieser Aussage kann ein OK erst am 16 Dezember erwartet werden.
Das ist natürlich für uns, als frisch verheiratetes Paar unerträgliches Leiden so lange getrennt zu leben, wobei wir m.E. alle Voraussetzungen für eine schnelle Fallbearbeitung erfüllen.
Nach der Recherche in diversen Internetfore, die dem Thema gewidmet sind, habe ich festgestellt, dass die Bearbeitung von den Familiennachzugsanträgen in der Regel nur wenige Tage dauern, d.h. auch weniger als eine Woche. Das haben mehrere Paare berichtet, die diesen Weg gegangen sind. Die Staatsangehörigkeit von den Eheleuten war auch unterschiedlich, d.h. es geht auch schnell bei den Eheleuten nicht deuutscher Herkunft, die in Deutschland Familienzusammenführung beantragen.
Daher meine Fragen an Sie. Gibt es denn tatsächlich Mindestbearbeitungsfristen für die Familiennachzugsanträge, so wie unsere Beamtin meinte ?
Kann man gegen die zu lange Bearbeitung vom Antrag vorgehen und wie kann man das machen ?
Was würden Sie uns/mir in dieser Situation empfehlen ? Ich habe im Internet nichts Offizielles wegen Fristen finden können.
Ich wage nicht die Beamtin jede Woche anzurufen und sie zu drängeln, da sie einen sehr distanzierten und frostigen Umgangsstil pflegt und ich habe einfach nur Furcht sie zu verstimmen. Dann zieht sich das Ganze möglicherweise noch länger.
Wir haben das Gefühl komplett der Beamtin und ihrer Willkür ausgeliefert zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ausländer Familiennachzug









