Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Familiennachzug.
Ich bin deutscher Staatsbürger (36 Jahre), verheiratet mit einer Thailänderin (29 Jahre) und wir haben einen gemeinsamen Sohn (9 Jahre alt).Ich habe bisher zwischen Deutschland und Thailand "gependelt" bis ich vor 7 Monaten einen festen Job in Deutschland angenommen habe. Jetzt möchte ich meine Frau und meinen Sohn nach Deutschland holen.Problempunkte: 1)Meine Frau kann kein Deutsch, Deutsch müßte sie in Bangkok (600 Kilometer entfernt) lernen, nun kann sie aber meinen schulpflichtigen Sohn nicht wochenlang alleine lassen.2)Mein Sohn hat noch keinen deutschen Paß, da wir die nötigen Formalitäten dahingehend bisher vernachlässigt haben.Welche Möglichkeiten haben wir unsere Familie schnellstmöglich zusammenzuführen?Antwort geschrieben am 25.09.2011 21:14:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes we folgt beantworten möchte:
Eine Ausnahmeregelung zum Nachweis der Deutschkenntnisse in Rahmen des Ehegattennachzugs besteht nur, wenn diese wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht dazu in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
Eine Ausnahme in dem Sinne, dass Deutschkenntnisse überhaupt nicht vorhanden sein muss, besteht nicht.
Daher sehe ich keine Aussicht auf Erfolg eines Visumsantrages, wenn die Ehefrau kein Deutsch kann.
In Ihrem Fall sollten Sie aber anstelle eines Visums zum Ehegattennachzug ein Visum zur Familienzusammenführung zu einem deutschen Kind beantragen.
Die Vorschrift verlangt bei Zusammenführung nach minderjährigen deutschen Kindern kein Nachweis der Deutschkenntnisse für den ausländischen Elternteil.
Das Kind muss aber schon in Deutschland wohnhaft sein.
Sie sollten somit den Pass des Kindes ausstellen lassen. Danach sollte Ihre Ehefrau Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen, um die Voraussetzung der Deutschkenntnisse zu umgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.09.2011 14:36:33
Danke für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort!
Frage zum Verständnis: wenn meine Frau eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt, muß als Voraussetzung das Kind schon in Deutschland sein, richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Ackermann
Danke für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort!
Frage zum Verständnis: wenn meine Frau eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt, muß als Voraussetzung das Kind schon in Deutschland sein, richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Ackermann
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.09.2011 19:03:50
Es ist so. Sie können aber versuchen, dies mit der Ausländerbehörde zu sprechen. Manchmal wird gleichzeitig AE für beide gewährt
Es ist so. Sie können aber versuchen, dies mit der Ausländerbehörde zu sprechen. Manchmal wird gleichzeitig AE für beide gewährt
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