Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Familiennachzug.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage geht in Richtung eines Familiennachzuges.
Ich selber bin ledig, und von Beruf Soldat, genauer gesagt verbeamteter Soldat. Ich habe eine thailaendische Freundin, ebenfalls ledig.
Seit Dezember letzten Jahres habe ich einen gemeinsamen Sohn mit ihr. Die Vaterschaft wurde durch einen Forensiker per DNA Test mit 99,999% bestaetigt.
Eine Meldung beim Standesamt 1 in Berlin sowie die Beantragung eines deutschen Passes fuer meinen nun 7 Monate alten Sohn laeuft.
Ich selber bin in Belgien stationiert, bin aber noch ganz normal in Deutschland gemeldet, zahle dort Steuern und habe eine deutschen Pass.
Ich moechte nun meine Partnerin und meinen Sohn von Thailand nach Deutschland holen und meine Freundin hier heiraten.
Benoetigt meine Freundin den Nachweis der A1 Sprachfertigkeit nach dem neuen Zuwanderungsgesetz oder ist das hinfaellig da wir einen gemeinsamen Sohn haben der bald im Besitz eines deutschen Passes sein wird?
Wie verhaelt es sich mit dem Nachzug da mein Hautpwohnsitz ja in Belgien fuer die Dauer meiner Verwendung dort ist?
Finanziell koennte ich meinen Sohn und meine Frau versorgen, 3100 Euro Netto Monatsverdienst. Und ich habe wie gesagt Beamtenstatus.
Ist es moeglich fuer den Nachzug meiner Partnerin einen Haertfall geltend zu machen, da man Mutter und Kind nicht trennen soll?
Wie sind die Chancen auf ein Sprachenvisum das bei erfolgreicher Teilnahme eventuell dazu genutzt werden koennte in Daenemark zu heiraten falls die deutschen Behoerden Probleme machen?
Es besteht ebenfalls bereits eine internationale Krankenversicherung fuer beide.
Fuer die Beantwortung der Frage bedanke ich mich im voraus.
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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