FamFG / ZPO: Wie kann ich eine Klageänderung verhindern?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Guten Tag,
derzeit ist an meinem alten Wohnort 500km entfernt ein Umgangsverfahren rechtshängig.
Im Juni 2010 war dort parallel unter anderem Aktenzeichen auch ein Sorgerechtsverfahren rechtshängig, jedoch zog der Kindsvater den Antrag zurück, da damals (vor dem BVerfG-Urteil zum Sorgerecht im August) der Antrag noch aussichtslos war, wenn keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten war und da ich das alleinige Sorgerecht habe und die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerte. Wir waren im Übrigen nie verheiratet, daher ist keine Ehesache anhängig, die sich auf die Zuständigkeit des Gerichts auswirken könnte.
Nun hat der Kindsvater erneut am 500km entfernten Ort einen Sorgerechtsantrag gestellt. Ich habe darüber bisher noch keine Dokumente erhalten, sondern nur per Zufall davon erfahren und beim Gericht angerufen, um zu erfragen, ob das alte Sorgerechtsverfahren erneut aktiv ist. Mir wurde mitgeteilt, dass der Richter sich aktuell tatsächlich erneut mit dem alten Sorgerechtsverfahren befasse.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Kindsvater eine Klageerweiterung im Umgansverfahren beantragt haben könnte, um das Gericht am 500km entfernten Wohnort auch mit dem Sorgerecht zu befassen, obwohl nach § 152 Abs. 2 FamFG das Gericht am aktuellen Wohnort des Kindes zuständig wäre.
Ist dies tatsächlich möglich, und wie kann ich mich dagegen wehren? Reicht es aus, dass ich mich nicht auf das Verfahren "einlasse" und nicht dazu am alten Wohnort 500km verhandele? Muss der Kindsvater dann am neuen Wohnort klagen?
Wenn der Richter nach § 263 ZPO die Klageerweiterung als "sachdienlich erachtet", gibt es dann für mich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Welche?
Bitte nennen Sie mir zu Ihrer Antwort ggf. auch Paragraphen und Gerichtsentscheidungen, damit ich selbst weiter recherchieren kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
FamFG









