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Falscher Telefonbucheintrag


07.07.2008 12:25 |
Preis: ***,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Diana Blum




Sehr geehrte Damen und Herren,
überrascht habe ich festgestellt das ich im Telefonbuch mit einer falschen Adresse und Telefonnummer eingetragen bin. Ich habe keine Ahnung wie der Eintrag zustande kam.
Die Person die dort wirklich wohnt hat den selben Vornamen und hat sich an mich gewendet, da sie sich von (Werbe)anrufen und Post die für mich kommen, belästigt fühlt (wir sind beide nicht im Telefonbuch abgedruckt). Die Situation ist mir sehr unangenehm.
Die Telekom bearbeitet meine Beschwerde schon seid ein paar Wochen.
Hab ich ein Recht auf Löschung (ich bin die einzige Person die in Deutschland diesen Namen trägt)?
Was hab ich sonst noch für Rechte?
MfG

07.07.2008 | 15:12

Antwort

von

Rechtsanwältin Diana Blum
20 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Ihrer Frage kann ich entnehmen, dass Sie Kunde bei der Telekom sind. Hier wäre es noch interessant zu wissen, ob auch die andere Person Kunde bei der Telekom ist, um nachvollziehen zu können, wo der Fehler aufgetreten ist. Möglich ist hier, dass Sie mit Vertragsschluss einer Veröffentlichung Ihrer Daten im Telefonbuch zugestimmt haben. Selbst dann haben Sie aber natürlich einen Anspruch darauf, dass die richtigen Daten verwendet werden. Im übrigen haben Sie natürlich einen Anspruch drauf, dass Ihre Daten in Zukunft aus öffentlichen Verzeichnissen gelöscht werden, sofern Sie dies wünschen. Was Sie nicht verlangen können ist, dass Ihre Daten aus dem gedruckten Telefonbuch gelöscht werden, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Telekom bedeuten würde. Stattdessen könnten Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihnen durch die falsche Eintragung ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, dies scheint aber – dies kann ich Ihren Schilderungen entnehmen – nicht der Fall zu sein. Ich würde Ihnen empfehlen, nochmals die Telekom anzuschreiben – am besten per Fax, um einen Nachweis über den Zugang Ihres Schreibens zu haben – und sie auffordern, Ihre Daten zu löschen. Darüber hinaus sollten Sie sich an die Post wenden, denn es ist nicht zulässig, dass an Sie gerichtete Post einer Person mit anderem Namen zugestellt wird. Dies kann also eigentlich auch nichts mit dem falschen Telefonbucheintrag zu tun haben. Sofern diese andere Person Werbeanrufe bekommt, kann ich nur raten, dass dem jeweiligen Unternehmen mitteilt wird, dass keine weiteren Anrufe wünscht sind. Daran müssen diese Unternehmen sich halten.

Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Nachfrage im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Blum
Rechtsanwältin
Blum, Heinrichs & Partner


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Diana Blum
Berlin

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Strafrecht, Verfassungsrecht, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht