Falscher Domaininhaber haftet für Urheberrechtsverletzung?
| 19.02.2008 17:27 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
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Bis November 2000 war ich als Webentwickler für einen Kunden Inhaber einer Domain und Betreiber der dazugehörigen Website. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich die Domain bei meinem Provider mit Bestätigung gekündigt und diese für den Kunden frei gegeben, der damit zu einem anderen Provider umgzogen ist. Allerdings wurde ich noch bis zum Dezember 2007 als Inhaber und zum Teil als admin-c im Datensatz der Domain weitergeführt, ohne daß ich davon in Kenntnis gesetzt wurde - auch nicht bei etlichen Vorgängen, die eigentlich der Zustimmung des Inhabers bedurft hätten. Eine Historie zur Domain, die dies bestätigt, wurde mir von der DENIC überlassen.
Im Jahr 2006 wurde durch den Betreiber der Domain eine Urheberrechtsverletzung (unerlaubte Verwendung von Kartenmaterial) begangen, für die der Rechteinhaber beim im Impressum genannten Betreiber der Website erfolglos Schadenersatz gefordert hatte.
Daher fordert der Rechteinhaber nun bei mir, als zu dem damaligen Zeitpunkt fälschlicherweise lt. DENIC-Auskunft genannten Inhaber der Domain, diesen Schadensersatz i. H. v. 729,00 € inkl. Gebühren und eine Unterlassungserklärung ein.
Ich wußte also nicht, daß ich noch Inhaber dieser Domain bin, daß in Zusammenhang mit dieser eine Rechtsverletzung begangen wird und hätte es in technischer Hinsicht auch garnicht unterbinden können, da die Domain ja von einem anderen Provider betreut wurde. Auch hatte ich seit dem Jahr 2000 keinerlei geschäftliche Beziehung zum Betreiber der Domain oder in irgendeiner Weise mit dem Betrieb dieser zu tun.
Wie soll ich nun reagieren? Vielen Dank für Ihre Hilfe!









