Wie kann ich der Bank überzeugen diese Fehler zu beheben , um bei Fälligkeit der Lebensversicherung die Kredit damit tilgen zu können ohne Vorfälligkeitzins zu bezahlen.
Antwort geschrieben am 04.12.2011 20:27:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.
Das Grundproblem ist, dass Sie den Darlehensvertrag unterschrieben also so wie er in der Urkunden niedergelegt ist, akzeptiert haben.
Wenn Sie darauf hinaus wollen, dass die Bank einen Fehler gemacht hat und auf Beratungshaftung hinaus wollen, dann sind Sie für diese Tatsache voll darlegungs- und beweispflichtig.
Es bietet sich daher an mit der Bank eine sogenannte Novation auszuhandeln.
So bezeichnet man die vertragliche Begründung eines neuen Schuldverhältnisses anstelle eines bereits bestehenden. Dieses wird gleichzeitig aufgehoben, bleibt aber als Rechtsgrund des neuen Schuldverhältnisses von Bedeutung.
Im Rahmen dieser Novation würde man die Laufzeiten der Lebensversicherung und der Darlehenslaufzeit synchronisieren, also in Gleichlauf bringen.
Das Problem bei der Novation wird aber ebenfalls sein, dass die Bank bei einer Laufzeitverkürzung ihrerseits auf Zinsen verzichten würde.
Bezüglich der Bank kann ich Ihnen daher leider keine positive Hoffnung mache, da Sie, wie ich bereits oben geschrieben haben, den Vertrag unterschrieben haben.
Es gilt der rechtliche Grundsatz, dass Verträge, so wie sie geschlossen wurden, einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Aber Sie sollten einmal Ihren Steuerberater hierzu befragen, da die Vorfälligkeitsentschädigung eine Schadensposition für Sie darstellen würde, wenn Sie das Darlehen vorzeitig ablösen würden.
Sie haben sich ja gerade des Steuerberaters bedient, damit dieser die Verträge prüft, wobei dies als Rechtsberatung eigentlich Anwälten vorbehalten ist. Somit dürfte Ihr Steuerberater aufgrund dieser Tatsache, dass Ihr Wunsch, das Darlehen mittels der Lebensversicherung pünktlich zum Rentenbeginn zu tilgen, eine Beratungshaftung sogar in zweierlei Hinsicht begangen haben.
Sollten die Verhandlungen mit der Bank scheitern, wäre es daher angezeigt, sollte eine Vorfälligkeitsentschädigung und damit ein finanzieller Schaden für Sie entreten, die Haftung des Steuerberaters in Betracht zu ziehen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Sollte noch etwas undeutlich oder unklar geblieben sein, möchte ich Sie auf die kostenfreie Nachfragefunktion hinweisen.
Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt
Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 04.12.2011 20:32:34
Leider kenne ich das Vertragswerk nicht aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gegen ich davon aus, dass es sich nicht um ein sogenanntes Policendarlehen handelt oder dass das Darlehen zeitgleich mit einem Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wäre dem so, könnte sich, je nach Vertragsinhalt, die Rechtslage verändern.
Leider kenne ich das Vertragswerk nicht aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gegen ich davon aus, dass es sich nicht um ein sogenanntes Policendarlehen handelt oder dass das Darlehen zeitgleich mit einem Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wäre dem so, könnte sich, je nach Vertragsinhalt, die Rechtslage verändern.
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