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Frage geschrieben am 16.04.2010 18:45:33

Falsche Foderrung von Inkassounternehmen

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1271
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Schönen guten Tag,

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe auf einer Internetseite etwas durch eine Internetbezahlfirma bezahlt. Das ganze läuft folgender Maßen ab, die Internetfirma wo ich etwas kaufe erhält ihr Geld durch die Internetbezahlfirma sofort, und diese bucht das Geld dann auf dem angegebenen Konto ab. Der Betrag belief sich auf 15€.

Leider Konto die Internetbezahlfirma auf dem angegebenen Konto, zwecks mangeldender Deckung, nichts abbuchen. 5 Wochen später kommt ein Brief von einer Inkassofirma in der plötzlich 106,06€ gefordert werden. Die Kosten haben sie wie folgt aufgeschlüsselt:

15€ Internetfirma
15€ Internetbezahlfirma
15€ Internetbezahlfirma
6€ Dienstleistungsverträgen
0,06€ Verzugszinsen
6€ Mahnkosten
43€ Inkassokosten
12€ Kontoführungsgebühr

Das komische ist das die Internetfirma ja bereits ihr Geld durch die Internetbezahlfirma bekommen hat, dann ist die Internetbezahlfirma 2 mal mit 15€ aufgeführt obwohl ich nur einmal 15€ genutzt hatte. Nach einem Telefonat mit der Inkassofirma erklärte man mir das die Internetbezahlfirma 2 mal versucht hätte die 15€ einzuziehen, was aber nicht wahr ist und ich auf meinen Kontoauszug belegen kann. Des weiteren steht in dem Brief das ich mehrmals Mahnschreiben erhalten hätte was aber definitiv nicht der Fall ist.

Ich schulde mit ganz großer Sicherheit der Internetbezahlfirma 15€ + evtl. entstandene Kosten das sehe ich ein, aber nicht 106,06€ das ist Betrug!

Ich hoffe das mir ein Anwalt helfen kann und die Inkassofirma, evtl. mit einem Schreiben, besänftigen kann und einen realistischen Vergleich aushandeln kann.

Ich wäre wirklich sehr dankbar.


Antwort geschrieben am 16.04.2010 19:06:41
Sehr geehrter Fragesteller,


so wie sich die Sachlage von Ihnen geschildert darstellt hat die Internetbezahlfirma wohl einige Doppelbuchungen etc. vorgenommen, die allem Anschein nach nicht gerechtfertigt sind.


Um die inkassokosten zahlen zu müssen, müssten Sie im Verzug sein- nach Ablauf von 5 Wochen sind Sie rein zeitlich im Verzug, sofern Ihnen eine Rechnung zugegangen ist bzw. Sie zur Zahlung aufgrund AGB oder sonstiger Verträge verpflichtet sind.


Im vorliegenden Fall kann dies mangels konkreter Unterlagen nicht geprüft werden.


Sind Sie Berechtigungsschein -"berechtigt" ( mittellos, geringes Einkommen etc.? ) wenn ja, dann rate ich Ihnen, beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein zu beantragen um damit einen Anwalt tzu mandatieren, um diesem sämtliche Unterlagen zukommen zu lassen und die Sachlage zu prüfen.


Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne im Rahmen dieser Tätigkeit zur Verfügung. Für diesen Fall nehmen Sie bitte per Email oder Telefon Kontakt zu mir auf.



Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eintrifft hat das Inkassounternehmen keinen rechtlich vollstreckbaren Titel gegen Sie . bitte bechten Sie, dass Sie im Falle eines gerichtl. Mahnbescheids umgehend reagieren sollten. Im Falle eines Rechtsmittels können jedoch weitere, nicht unerhebliche Kosten entstehen.



Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.



Mit freundlichen Grüßen


Michael Bauer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.04.2010 19:24:39

Danke für Ihre schnelle Antwort,

Berechtigungsschein -"berechtigt" bin ich leider nicht.

Was schlagen Sie vor wie ich vor gehen soll? Ich habe Angst vor noch mehr Kosten!

Es kann doch aber nicht sein das aus 15€ plötzlich 106€ werden, ohne das ich eine Mahnung etc. bekommen habe.

Das ist Abzocke pur da muss man sich doch wehren können?

Gibt es eine Möglichkeit das Sie mir irgendwie helfen könnten?

Gerne rufe ich sie auch mal an wenn Sie das wünschen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.04.2010 20:46:33

Sehr geehrter Fragesteller,


das Hauptpoblem ist, dass für den Fall einer anwaltlichen Tätigkeit und dem Abschluß eines Vergleichs weitere ~ 100€ fällig werden.



Es stell sich daher die Frage nach der wirtschaftlichsten Lösung.

Ich rate daher, um weitere Kosten zu sparen, dem Inkassobüro anzubieten, die Hälfte der Forderungen zu zahlen, wenn damit die Sache erledigt ist.


Gerne können Sie mich zu diesem Problem anrufen, 0821 3494800 , ich bin allerdings vermutlich aufgrund größerer Verhandlungen erst Mittwoch wieder erreichbar.


Mit freundlichen Grüßen


Michael Bauer
Rechtsanwalt

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