Frage geschrieben am 20.01.2010 22:49:54
Falsche Anzeige
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1650ich habe im Bekanntenkreis jemanden, der sich unsicher über seine Lage ist, nun möchte ich mir hier professionelle Hilfe für ihn holen.
Also folgende Situation:
Vor ungefähr 3 Monaten ist er, seinen Angaben zufolge, volltrunken von einer Feier in Berlin nach Hause gegangen. An einer Tankstelle wollte er sich noch ein alkoholisches Getränk kaufen, dies bekam er jedoch nicht, da er unter 18 ist.
Dort hat er 2 Leute getroffen, ungefähr 20, einer von diesen kaufte ihm dann das Getränk.
Sie fragen ihn ob er noch wüsste wo man feiern gehen kann, er lud sie dann zu der Party ein wo er vorher war, der eine von den 2 Leuten wollte jedoch noch sein Fahrrad wegbringen.
Zu Hause bei dem einen angekommen stellte er auch sein Fahrrad ab, jedoch ging er danach schlafen. Mit dem anderen wollte er dann wohl trotzdem zu der Feier gehen, jedoch eskalierte die Situation nach einer Weile ( der andere war wohl ebenfalls stark alkoholisiert ). Das Problem war, dass dieser zu dem Zeitpunkt das Handy meines Bekannten in der Hand hatte.
Er schubste meine Bekannt zu Boden und fuhr mit seinem Fahrrad weg.
Mein Bekannter also nach Hause, wolte sein Handy sperren lassen. Ausversehen hat er dann wohl sein Bankkonto gesperrt ( dies konnte er mir auch nicht eklären, naja, betrunken ). Zumindesten war er nicht grade leise und seine Familie wurde wach.
Im betrunkenen Zustand war es ihm jedoch zu peinlich die wahre Geschichte zu erzählen und erfand einen Überfall.
Selbe Gegend, jedoch war es nicht einer mit dem er sich vorher untehalten hatte,es waren 3 die die Straße versperrte.
So Problem war jetzt nur, dass die Eltern darauf bestanden bei der Polizei eine Anzeige zu machen - noch in der Nacht.
Er kam von seiner Geschichte nicht weg, im Rausch sah er auch nicht das Ausmaß ( falsche Anzeige ).
Nach ein paar Tagen klingelte ein Beamter an der Tür, seine Eltern waren zu Hause, er erzählte wieder die Lügengeschichte. Jedoch meinte er zu mir, er wisse nichtmehr, ob diese sich mit der ersten deckt, er hat einen leichten Filmriss, auch noch bei der Polizei.
Außerdem hat die Mutter den Vorfall der Versicherung gemeldet und sein Handy wurde bezahlt.
Vor 3 Tagen hat nun, wie ich heute erfahen haben, der Beamte wieder angerufen, sie hätten eine Spur, sie wissen schon in welcher Stadt sich das Handy befindet und wer von diesem aus angerufen wurde.
Seine Bedenken nun: Wenn der "Dieb" bzw. der jetzige Besitzer ( seine Vermutung: es wurde weiter verkauft ) geschnappt wird und die wahre Story auskommen sollte, was hat er dann für eine Starfe zu befürchten???
Wäre es für ihn besser nun zur Polizei zu gehen und "mit offenen Karten zu spielen"? Problem dabei: Wer weiß ob es wirklich rauskommt... Jedoch hat man ihm angemerkt, dass er ein sehr schlechtes Gewissen hat, allein schon wegen der Ermittlungsarbeiten der Polizei, die nicht hätten sein müssen.
Mein Komentar dazu war, dass es ja nicht komplett gelogen war, Handy wurde ja wirklich geklaut und die wahrlose und sehr grobe Beschreibung der Täter, die er bei der Polizei machen musst, trifft ja auf keinen zu. Er meinte der Polizist habe ihm auch Bilder von "Verdächtigen"gezeigt, hat er natürlich überall gesagt, dass die das nicht waren.
Ja, ich hoffe jemand kann mir bzw. ihm antworten, er steckt ja in einem ziemlichen Problem.
Danke schonmal im Vorraus
Hinweis:
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Antwort geschrieben am 20.01.2010 23:19:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf.
In Betracht kommen hier zwei Straftaten, nämlich zum Einen natürlich der Betrug gem. § 263 StGB zum Nachteil der Versicherung - und zum Anderen die Vortäuschung einer Straftat (Raub) gem. § 145d StGB.
Vortäuschen einer Straftat ist gem. § 145d StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Der Betrug ist mit mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Ohne genaue Kenntnis was konkret der Betroffene gegenüber der Polizei geäußert hat, kann nicht seriös ein Rat erteilt werden.
Eine Selbstanzeige würde zwar strafmindernd berücksichtigt, kann jedoch ohne vorherige Beratung durch einen Strafverteidiger vor Ort nicht empfohlen werden. Die anwaltliche Beratung und ggf. Vertretung vor Ort scheint dringend angeraten, bevor sich der Betreffende durch etwaige weitere Widersprüche noch mehr "reinreitet".
Deshalb der dringende Rat: Bevor weitere Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigt werden, die die Situation ggf noch verschlimmern, sollte der Betroffene sich mit einem Strafrechts-Anwalt vor Ort in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dieser kann auch Akteneinsicht nehmen - möglicherweise lässt sich die Anzeige ja noch korrigieren. Dazu muss aber erst einmal bekannt sein, was konkret ausgesagt wurde - der Betroffene erinnert sich ja nach Ihren Angaben selbst nicht mehr daran.
Also, ganz klarer Rat: Anwalt vor Ort aufsuchen, Akteneinsicht nehmen und das weitere Vorgehen mit diesem besprechen. Auf keinen Fall eine Selbstanzeige stellen, ohne vorher den Akteninhalt zu kennen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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